Zur Berichterstattung bei buten un binnen vom 11. Januar erklärt der DGB Bremen folgendes:
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert die vom Bremer Landesverband der CDU erhobene Forderung, gewaltorientierte „Antifa-Strukturen“ zu verbieten.
DGB-Landesleiter Christian Wechselbaum erklärt hierzu: „Straftaten dürfen in einer Demokratie nicht toleriert werden und müssen konsequent rechtsstaatlich verfolgt werden. Der Rechtsstaat verfolgt jedoch Taten, nicht politische Haltungen oder unliebsame gesellschaftliche Bewegungen. Wer politische Protestformen pauschal kriminalisiert, verlässt den Boden rechtsstaatlicher Prinzipien.“
Aktuelle Beispiele zeigen, wie wichtig diese Unterscheidung ist: Auch bei den Bauernprotesten der vergangenen Jahre kam es zu zahlreichen strafrechtsrelevanten Vorfällen – von Nötigung über gefährliche Blockaden bis hin zu Angriffen auf Journalist*innen. Hier hatte niemand gefordert, diese Protestbewegung pauschal zu verbieten. Dieses rechtsstaatliche Prinzip muss für alle gelten.
Wechselbaum weiter: „Der Begriff Antifa bezeichnet keine einheitliche Organisation, sondern ist ein unscharfer Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Formen antifaschistischen Engagements – von Bildungsarbeit und Gedenkinitiativen über zivilgesellschaftliches Engagement bis hin zu politischem Protest. Viele Menschen verstehen sich als Teil einer antifaschistischen Haltung. Auch ich zähle mich dazu.“
Den Verweis der CDU auf die USA als Vorbild weist der DGB entschieden zurück. „Ich warne davor, die Politik der Trump-Regierung zum Vorbild zu nehmen. Die politischen Entwicklungen in den USA zeigen, wie schnell demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien unter Druck geraten können. Wer solche Vorbild-Diskussionen führt, relativiert das in Teilen demokratiefeindliche Agieren der US-Regierung. Das darf nie unser Maßstab sein“, so Wechselbaum abschließend.