Bildungszeit in den Alltag der Beschäftigten bringen

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Dachzeile #schlaglicht 01/26

Die Novelle des Bildungszeitgesetzes nimmt Gestalt an – und sie trägt die Handschrift eines breiten Beteiligungsprozesses. Vertreterinnen und Vertreter aus Arbeitswelt, Erwachsenenbildung, Hochschulen und Verwaltung haben gemeinsam an Verbesserungen gearbeitet. Im Bildungsausschuss des Landtages wurde kürzlich das Ergebnis vorgestellt: ein Entwurf, der zentrale Weichen richtig stellt.

Bildungszeit für Politik und Ehrenamt

Besonders deutlich zeigt sich das beim Blick auf die Lernbereiche. Künftig zählen auch politische Bildung und die Qualifizierung im Ehrenamt dazu. Das erweitert nicht nur die Möglichkeiten beruflicher Weiterbildung, sondern stärkt demokratische Teilhabe und gesellschaftliche Verantwortung. Fünf Tage Bildungszeit pro Jahr – nun auch für diese Bereiche – schaffen Anschluss an die Regelungen anderer Bundesländer und erleichtern die Nutzung bundesweiter Angebote. 

Signal an digitale Arbeitswelt

Auch beim Kreis der Anspruchsberechtigten bewegt sich etwas: Auszubildende, dual Studierende und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich einbezogen. Ein Schritt, der längst überfällig war. Positiv fallen zudem kürzere Fristen ins Gewicht: Vier Wochen für die Antragstellung, zehn Tage für eine mögliche Ablehnung durch den Arbeitgeber. Das reduziert Bürokratie und schützt vor unnötigen Kosten. Ebenso sinnvoll ist der Abbau von Doppelprüfungen bei anerkannten Bildungsträgern sowie die Öffnung für digitale, hybride und eintägige Formate – ein klares Signal an eine Arbeitswelt, die längst nicht mehr analog tickt. 

Kleinstbetriebe bleiben außen vor

Doch der Entwurf hat auch Schwächen. Die geplante Begrenzung der Übertragungsfrist für ungenutzte Bildungszeit bis zum 30. Juni des Folgejahres könnte gerade umfangreichere Weiterbildungen erschweren. Kritisch ist auch der fortbestehende Ausschluss von Beschäftigten in Kleinstbetrieben. Rund 42 Prozent der Betriebe bleiben damit außen vor. Ein Kompensationsfonds zur Kostenminimierung insbesondere für kleine Betriebe, wie er aus den Reihen der Erwachsenenbildung vorgeschlagen wird, könnte Abhilfe schaffen und Chancengleichheit herstellen.

Beirat zur Begleitung des Gesetzes

Für Diskussion sorgt zudem die vorgesehene Anrechnung anderer gesetzlicher Schulungs-ansprüche – etwa für Betriebs- und Personalräte – auf die Bildungszeit. Eine solche Verrechnung würde persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten einschränken und widerspräche dem Ziel, betriebliche Mitbestimmung zu stärken. Um Fehlentwicklungen wie diese zu vermeiden, wäre die Einrichtung eines Beirats für Bildungszeit ein wichtiger Schritt. Allerdings sollte das Gremium um weitere Akteure aus Erwachsenenbildung, Ausbildung und Hoch-schulen ergänzt werden, um die Umsetzung breiter abzustützen.

Gesetz beschließen und bekannter machen 

Unterm Strich enthält die Novelle zahlreiche Verbesserungen, die lebenslanges Lernen stärken – ein entscheidender Faktor angesichts tiefgreifender wirtschaftlicher Veränderungen. Damit das Gesetz seine Wirkung entfalten kann, sollte es in der Form beschlossen werden. Und es braucht mehr Sichtbarkeit. Eine landesweite Informationskampagne zum Inkrafttreten wäre ein sinnvoller Startpunkt, um Bildungszeit endlich dorthin zu bringen, wo sie hingehört: in den Alltag der Beschäftigten.

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