Energiepreise: Übergewinne besteuern, Belastungen auffangen

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Dachzeile #schlaglicht 11/2026

Noch ist völlig unklar, wie lange der Krieg im Nahen Osten andauern wird. Nur die Folgen sind bereits jetzt deutlich spürbar. Die Preise an den Zapfsäulen feiern fast täglich neue Höchststände, so dass die Mineralölkonzerne täglich 21 Mio. Euro an zusätzlichen Profiten abkassieren. Und nicht nur das: Die stark gestiegenen Öl- und Gaspreise drohen die Inflation insgesamt wieder anzuheizen und sind damit eine große Gefahr für die ohnehin fragile Konjunkturerholung. Ungute Erinnerungen an den Energiepreisschock des Jahres 2022 und dessen Auswirkungen werden wach.

Übergewinne endlich besteuern

Um die Menschen bei ihren Pendelwegen vor Preistreiberei besser zu schützen, hat die Bundesregierung bereits zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sowohl die geplante Verschärfung des Kartellrechts als auch die der Preisanpassungsregel nach dem Vorbild Österreichs gehen in die richtige Richtung. Ausreichen werden diese Schritte jedoch kaum, um die Abzocke der Ölmultis, zu unterbinden. Deshalb müssen ihre Extra-Margen zusätzlich durch eine Übergewinnsteuer abgeschöpft werden, um damit einen Beitrag zu leisten, der für Entlastungen herangezogen werden kann.

Pendlerschutz durch Mobilitätsgeld

Unterstützung braucht es gerade bei den Verkehrskosten. Diese machen bei niedersächsischen Haushalten fast 12 Prozent aus und summieren sich mit Wohnen, Energie und Nahrungsmitteln auf etwa zwei Drittel ihrer Gesamtausgaben (siehe Grafik). Um den darin enthaltenen Kraftstoffpreisen entgegenzuwirken, sollte die Entfernungspauschale sofort unabhängig von der Einkommenshöhe als ein Mobilitätsgeld von einheitlich 17 Cent je Kilometer an alle Pendler*innen ausgezahlt bzw. beim Lohnsteuerabzug verrechnet werden. Das ist schnell direkt umsetzbar und entlastet insbesondere kleine und mittlere Einkommen.

Weitere Vorkehrungen jetzt treffen

Sollte sich die Lage allerdings weiter zuspitzen, muss die Politik vorbereitet sein, um einen Inflationsschock abfedern zu können. Bei Bedarf sollte erneut eine Energiepreispauschale – 150 Euro pro Kopf – die Privathaushalte entlasten und zur Konsumstabilisierung beitragen. Ebenso müssen die Energiepreisbremsen aus der letzten Krise wieder scharf gestellt und zielgenaue Entlastungen für Betriebe, unter der Maßgabe der Beschäftigungssicherung, ins Auge gefasst werden.

Energie- und Mobilitätswende forcieren

Gleichzeitig zeigt die gegenwärtige Lage erneut die Verletzlichkeit von fossilen Energieimporten auf. Um Abhängigkeiten zu begrenzen, sind der Umstieg auf erneuerbare Energien und der Netzausbau zügig voranzutreiben. Hierbei muss auch der Strom- vom Gaspreis entkoppelt werden. Die Förderung der E-Mobilität und der Ausbau sowie die auskömmliche Finanzierung des ÖPNV sind nicht nur wichtige Eckfeiler der Mobilitätswende, sondern reduzieren den Druck geopolitischer Risiken.

Handlungsfähigkeit in der Krise

Kurzum: In einem Umfeld größter Unsicherheit ist es notwendig, kurzfristig wirkende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, sich resilienter aufzustellen und langfristig für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Im Falle einer Notlage darf deshalb auch die Aussetzung der Schuldenbremse kein Tabu sein. Es geht darum, soziale Verwerfungen und wirtschaftliche Einbrüche verhindern zu können. Das ist die Lehre der jüngeren Vergangenheit.

#schlaglicht 11/2026 - Energiepreise: Übergewinne besteuern, Belastungen auffangen (pdf)

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