Erbschaftsteuer: Privilegien für Betriebserben streichen
Seit dieser Woche setzt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftsteuer auseinander – wieder mal. In der jüngeren Vergangenheit mussten sich die Richter*innen schon mehrfach mit dieser Thematik befassen, weil es den politisch Handelnden nie gelingen sollte, eine verfassungskonforme Ausgestaltung vorzulegen. Streitpunkt war immer die steuerliche Bevorzugung von reichen Unternehmenserben gegenüber Privatpersonen. Aus Fachkreisen wird gemunkelt, dass aus Karlsruhe erneut rechtliche Nachjustierungen angemahnt werden. An der Zeit wäre es definitiv.
Großerben haben leichtes Spiel
Denn die Steuer auf Erbschaften (und Schenkungen) stellt eine der größten Ungerechtigkeiten hierzulande dar. Nahezu mühelos lassen sich milliardenschwere Unternehmen fast steuerfrei an die nächste Generation übergeben, indem sich die Begünstigten mit der Verschonungsbedarfsprüfung künstlich arm rechnen oder ihr Vermögen in Familienstiftungen übertragen. Allein in den letzten Jahren erhielten Großerben dadurch über 11 Mrd. Euro an Steuererlassen (siehe Grafik). 2025 betrug ihr Steuersatz nur 2 Prozent. Ein Bruchteil dessen, was im Privatbereich nach Ausschöpfung der Freibeträge fällig wird.
Wirtschaftslobby schürt Angst
Es wäre also akut geboten, bestehende Schlupflöcher zu schließen. Aber natürlich treten bereits im Vorfeld der Urteilsverkündung die üblichen Verdächtigen auf, um politischen Druck aufzubauen. Reflexartig warnen die Familienunternehmer (aka Big Business) und DIHK vor der Abschaffung der Verschonungsregeln und malen das Gespenst von Betriebsaufgaben und drohender Arbeitsplatzverluste an die Wand. Nur dumm, dass der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums dafür keine empirische Bestätigung findet.
Breiter Widerspruch gegen Privilegien
Wesentlich interessanter als die Platzhirsche, die ihre Pfründe verteidigen, sind hingegen andere Wortmeldungen. 90 Unternehmer*innen rufen die Bundesregierung zur Abschaffung der ungerecht-fertigten Steuerprivilegien auf und verweisen hierbei auf die Benachteiligung kleinerer und jüngerer Firmen. Unterstützung erhalten sie dabei von Stefan Nacke, dem Chef der Arbeitnehmergruppe in der CDU-Bundestagsfraktion. Auch er stellt fest, dass die weitgehende Steuerfreiheit von Großerbschaften endlich auf den Prüfstand gehört.
Erbschaften treiben Ungleichheit
Überdeutlich wird dies auch beim Blick auf die Vermögenskonzentration. Drei von vier Milliardär*innen in Deutschland haben ihren Reichtum per Erbschaft erlangt. Von der vielbeschworenen Leistungsgerechtigkeit, die ausgerechnet die Profiteure wie eine Monstranz vor sich hertragen, bleibt am Ende kaum mehr als Folklore übrig. Stattdessen wird nur extreme Ungleichheit zementiert.
Betriebsvermögen gerecht besteuern
Angesichts dessen setzt der DGB auf ein klares Urteil des Bundesverfassungsgerichts und eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer durch die Bundesregierung. Die Ausnahmen für vererbtes Betriebsvermögen sind unfair und müssen gestrichen werden. Sie schützen schwerreiche Firmenerben, aber keine Arbeitsplätze. Niedersachsen könnte die zusätzlichen Einnahmen – schließlich steht die Erbschaftsteuer den Bundesländern zu – gut gebrauchen. Bei Infrastruktur, Daseinsvorsorge und sozialem Ausgleich gibt es genug zu tun.
#schlaglicht 32/2026 - Erbschaftsteuer: Privilegien für Betriebserben streichen (pdf)