Es war ein durchaus überraschender Vorstoß, den die Finanzminister*innen der norddeutschen Bundesländer Ende letzter Woche der Öffentlichkeit gemeinsam präsentiert haben. In einem parteiübergreifenden Positionspapier fordern sie eine grundlegende Reform der auf Länderebene erhobenen Erbschaftsteuer. Wenn auch im Ton zurückhaltend formuliert, wird der Impuls recht deutlich: Bei riesigen Erbschaften – gemeint sind hier in erster Linie Betriebsvermögen – besteht ein gewaltiges Ungleichgewicht, was ihren Beitrag zum steuerlichen Gesamtaufkommen betrifft.
Verschiebebahnhof für Vermögen
Denn Fakt ist: Mit ihren Schlupflöchern und Ausnahmen wird die Erbschaftsteuer von einer schwerreichen Klientel erfolgreich als Instrument ausgenutzt, um große Unternehmensübertragungen nahezu steuerfrei verschieben zu können. Im Jahr 2024 gelang es zum Beispiel 45 Großerben unter Ausnutzung der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung, sich künstlich arm zu rechnen und ihre fällige Steuerlast von 3,5 Mrd. Euro um 95 Prozent zu drücken. Am Ende betrug die Zahlung weniger als 200 Mio. Euro. Ebenso beliebt sind Verschiebungen in Familienstiftungen, mit deren Konstruktion sich inzwischen eine ganze Beraterindustrie beschäftigt.
Erbschaften als größte Steuersubvention
Die Folge dieser außergewöhnlichen Privilegien ist drastisch. Wie aus dem Subventionsbericht der Bundesregierung hervorgeht, handelt es sich bei der Begünstigung von reichen Unternehmenserben um die größte Steuersubvention der Bundesrepublik. Geschätzt entgehen dem Fiskus jährlich 8,8 Mrd. Euro an Einnahmen (siehe Grafik). Seit 2009 summieren sich die Ausfälle auf insgesamt 100 Mrd. Euro. Der weitgehende Steuerbefreiung von Großerbschaften ist deshalb nicht nur eine milliardenschwere Gerechtigkeitslücke, sondern auch ein extremer Treiber der sozialen Ungleichheit.
Selfmade-Erzählung ist entzaubert
Dies zeigt sich vor allem dadurch, welchen Einfluss Erbschaften mittlerweile auf die Vermögenskon-zentration ausüben. Entgegen der mythenhaften Erzählung vom Selfmade-Milliardär, gehen hierzulande drei Viertel aller Milliardenvermögen auf eine Erbschaft zurück. Mehr als in jedem anderen Industrieland. De facto hat sich also ein überreicher, dynastischer Geldadel herausgebildet, der immer weniger mit einer Demokratie vereinbar ist.
Gespenst von Arbeitsplatzverlusten
Es ist daher notwendig, Großerben von Betriebsvermögen endlich stärker zu besteuern. Das Gejammere der betroffenen Lobby-Verbände, eine angemessene Besteuerung gefährde Unternehmensbestand und Arbeitsplätze, ist hierbei völlig unangebracht. Sowohl der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums als auch die OECD finden empirisch dafür keine Belege. Umgekehrt können sich die Steuerausnahmen sogar negativ auf die Beschäftigung auswirken.
Großerben endlich zur Kasse bitten
Im Sinne des Allgemeinwohls ist nun die Zeit, um die überholten Sonderrechte von Großerben abzuräumen. Während landauf landab über Kürzungen diskutiert wird, muss der Blick endlich nach oben gehen. Die Bundesländer brauchen zusätzliche Einnahmen, um Investitionen in Infrastruktur und Bildung zu ermöglichen und die finanziell angeschlagenen Kommunen zu unterstützen. Dafür müssen die Überreichen endlich ihren Beitrag leisten.
#schlaglicht 22/2026 - Erbschaftsteuer: Schlupflöcher für Großerben schließen (pdf)