Erbschaftsteuer: Schluss mit der Reichtumspflege

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Dachzeile #schlaglicht 29/2025

Welch ein blödes Missgeschick. Da verhedderst du dich einmal im familiären Zwist und schon gehen dir ein paar Milliarden von deiner sauerverdienten Erbschaft durch die Lappen. So geschehen bei der steinreichen Familie Thiele, die sich wohl, wie jetzt bekannt wurde, wegen rechtlicher Auseinandersetzungen nicht schnell genug auf die Übertragung des Vermögens in eine Stiftung einigen konnte. Ergebnis: Statt eines Kleckerbetrags musste deshalb eine Erbschaftsteuer in Höhe von fast 4 Mrd. Euro an das zuständige Finanzamt überwiesen werden. Schade, wirklich sehr schade.

Kaum Steuern für Unternehmenserben

Was hier als Skurrilität daherkommt, legt tatsächlich aber die Schwächen der Steuergesetzgebung bei Erbschaften (und Schenkungen) schonungslos offen. Privilegien und Schlupflöcher ermöglichen es, dass große Unternehmensübertragungen sich der Besteuerung weitestgehend entziehen können. Im vergangenen Jahr hätten 45 Großerben entsprechend dem regulären Steuersatz 3,5 Mrd. Euro an Steuern zahlen sollen. Diese Forderung wurde jedoch im Anschluss um 95 Prozent reduziert, so dass der letztlich gezahlte Steuersatz bei nur noch 1,5 Prozent lag. Weitaus geringer als bei kleinen Erbschaften, wenn die persönlichen Freibeträge voll ausgeschöpft sind.

Verschonungsbedarfsprüfung als Hebel

Hauptverantwortlich für diesen Zustand ist die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Hinter diesem technischen Begriff verstecken sich Optionen für Unternehmenserben und -beschenkte, mit deren Hilfe sie sich künstlich arm rechnen oder ihre Vermögen in Stiftungskonstrukten unterbringen können, um so den eigentlich zu zahlenden Steuern aus dem Weg zu gehen. Im gerade erschienenen Subventionsbericht schätzt die Bundesregierung die dadurch entstehenden Steuermindereinnahmen auf jährlich 8,8 Mrd. Euro.

Selfmade-Milliarden? Mythenbildung!

Die Folgen dieser Gestaltungsspielräume sind augenfällig. Drei von vier Milliardär*innen in Deutschland haben ihren Reichtum einer Erbschaft, nicht dem eigenen Tun, zu verdanken. In keinem anderen Industrieland der Welt liegt der Anteil höher (siehe Grafik). Es hat sich also eine von schwerfälligen Erbdynastien geprägte Vermögenskonzentration gebildet, die zutiefst ungerecht ist, ökonomische Dynamiken hemmt und das Fundament der Demokratie immer stärker aushöhlt.

Große Erbschaften nicht länger schonen

Aus diesen Gründen ist dringend eine Reform der Erbschaftsteuer geboten. Großerben mitsamt ihrem Betriebsvermögen müssen endlich wieder mehr zum Gemeinwesen beitragen und damit der wachsenden Ungleichheit begegnen. Selbst CDU-Fraktionschef Jens Spahn zeigte sich zuletzt dafür offen. Handeln ist umso mehr geboten, da das übliche Lobbygerede drohender Arbeitsplatzverluste empirisch keine Bestätigung findet.

Verteilungsgerechtigkeit herstellen

Es ist also Zeit, die überholten Sonderrechte bei der Erbschaftsteuer zu den Akten zu legen. Die generierten Einnahmen, die den Bundesländern zustehen, sind wichtig, um die Lasten gerecht zu verteilen, Investitionen anzuschieben und die öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken. Genau davon würden alle Menschen profitieren, die in der Geburtslotterie nicht das große Reichtumslos gezogen haben. Ein besseres Leben darf nämlich nicht von einer verpatzten Vermögensübertragung abhängen.

#Schlaglicht 29/2025 - Erbschaftsteuer: Schluss mit der Reichtumspflege (PDF, 169 kB)

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