In diesen Tagen wird den Beschäftigten mehrheitlich ihr Novembergehalt überwiesen. Ganz besonders freuen können sich diejenigen, die obendrauf auch noch ein Weihnachtsgeld erhalten. Die Sonderzahlung ist nicht nur wegen der kommenden Festtage und den bei den meisten fest eingeplanten Geschenkeeinkäufen höchst willkommen. Zum Jahresende müssen schließlich auch Versicherungen bezahlt werden und das Preisniveau liegt, obwohl sich die Inflationsraten normalisiert haben, deutlich höher als vor einigen Jahren.
Schöne Bescherung dank Tarif
Allerdings sind die Chancen auf den weihnachtlichen Bonus ungleich verteilt. Insgesamt erhalten ihn 51 Prozent aller Beschäftigten. Wenn für den Betrieb jedoch ein Tarifvertrag gilt, kommen mehr als drei Viertel zum Zuge. Und da dort auch die Grundgehälter höher ausfallen, zeigen tarifliche Reglungen einmal mehr, dass sie der Maßstab für eine faire Arbeitswelt und gute Bezahlung sind. Umso bedenklicher ist daher das Verhalten der Arbeitgeber. Statt ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, begehen viele Betriebe Tarifflucht. Als Folge wird nur noch etwa die Hälfte der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst.
Konkrete Vorgabe aus Europa
Aus diesem Grund kommt dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Mindestlohnrichtlinie große Bedeutung zu. Denn der Richterspruch bestätigt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten zu nationalen Aktionsplänen für eine höhere Tarifbindung verpflichtet sind, wenn diese unter 80 Prozent der Beschäftigten liegt. Vorschläge, wie dieses Ziel erreicht werden kann, müssen bis Ende des Jahres ausbuchstabiert sein. Es sind gute Nachrichten für die Beschäftigten, die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie wird gestärkt.
Bundesregierung muss jetzt liefern
Nun ist also die Politik am Zug. Die Bundesregierung muss nun ihren Beitrag zur Stärkung des Tarifsystems leisten. Dazu gehört vor allem ein wirkungsvolles Bundestariftreugesetz, so dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an nur noch an Unternehmen gehen, die sich an Tarifverträge halten. Daneben bauchen Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht in die Betriebe, Gewerkschaftsbeiträge müssen zukünftig besser steuerlich absetzbar sein und die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtert werden.
Landestariftreuegesetz endlich umsetzen
Gleichzeitig darf die rot-grüne Landesregierung dabei nicht an der Seitenlinie stehen. Zuletzt haben Land und Kommunen zusammen fast 17.000 öffentliche Aufträge mit einem Gesamtvolumen von über 5 Mrd. Euro vergeben (siehe Grafik). Deshalb muss das Landestariftreuegesetz endlich kommen, der Entwurf des Gesetzes liegt längst vor. Von diesem würde ein kräftiger Impuls für eine höhere Tarifbindung in Niedersachsen ausgehen. Handeln statt Ankündigungen ist das Gebot der Stunde.
Finanzierung langfristig sicherstellen
Denn Tarifverträge sind Grundpfeiler der Ordnung am Arbeitsmarkt. Sie stehen für sozialen Ausgleich, sichern den Beschäftigten einen fairen Anteil an der erbrachten Wertschöpfung und setzen der Willkür im Betrieb klare Grenzen. Die Politik muss nach dem EuGH-Urteil auf allen Ebenen ihren Beitrag leisten, damit tarifliche Arbeitsbedingungen überall zur Regel werden. Für ihren täglichen Einsatz haben die Beschäftigten zu jeder Zeit des Jahres mehr Geld im Portemonnaie verdient.
#Schlaglicht 37/2025 - EuGH-Urteil: Tarifbindung breitflächig stärken (PDF, 162 kB)