Am 25. November war der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Mit vielen Aktionen wurde auf dieses weltweit drängende Problem aufmerksam gemacht. Die eigentlich lebensfrohe Farbe Orange wurde zur Signalfarbe für die bittere Tatsache, dass jede dritte Frau in ihrem Leben schon einmal Gewalterfahrungen gemacht hat. In Deutschland, und auch in Sachsen-Anhalt!
Weibliche Opferzahlen steigen stetig
Die amtlichen Statistiken machen den Handlungsbedarf mehr als deutlich. So wurden 2024 in Deutschland fast 200.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt, allein in Sachsen-Anhalt 8.391 Frauen. Die Fallzahlen der Partnerschaftsgewalt sind in nur vier Jahren um ein Drittel angestiegen (siehe Grafik). Trauriger Rekord: In diesem Jahr wurden in Genthin, Burg, Weißenfels und Magdeburg bereits vier Frauen von ihren (Ex-) Partnern getötet. Verbrechen, die schockieren! Die Politik ist nun gefordert, umgehend konkrete Schritte zum besseren Schutz von Frauen umzusetzen.
Konkrete Maßnahmen erforderlich
Im Februar dieses Jahres wurde das Gewalthilfegesetz beschlossen – ein echter Meilenstein! Erstmals bekommen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bundesweit einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung. Allerdings wird dieser Rechtsanspruch voraussichtlich erst ab 2032 gelten. So lange können die Opfer häuslicher Gewalt nicht warten!
Hilfsangebote am Limit
Auch die sachsen-anhaltischen Frauenhäuser sind teilweise überbelegt und müssen hilfsbedürftige Frauen abweisen. Hinzu kommt, dass der Eigenanteil an den Unterbringungskosten manche Frauen vom Gang ins Frauenschutzhaus abhält. Um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen, müssen Gelder langfristig dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Dafür ist eine dauerhafte Finanzierung aller Maßnahmen sicherzustellen.
Finanzierung langfristig sicherstellen
Neben kostenfreien Schutzangeboten braucht es ausreichend Ressourcen für Forschung und präventive Täterarbeit, um Gewalt vorzubeugen, bevor sie entsteht. Und nicht zu vergessen: Die Mitarbeiterinnen der Frauenschutzhäuser verdienen für ihre wichtige und oft belastende Aufgabe faire Arbeitsbedingungen mit tariflicher Absicherung – auch in Bezug auf die Arbeitszeiten. Keine leichte Aufgabe für ein armes Bundesland wie Sachsen-Anhalt, aber: Wenn es um akute Gefährdungen und die Sicherheit von Frauen und Kindern geht, ist ein Verweis auf klamme Kassen oder Haushaltszwänge nicht zu akzeptieren. Dementsprechend muss es jetzt zu einer Entfristung der Mittel des Bundes für das Gewalthilfegesetz kommen, denn: Der Schutz von Frauen und Kindern gegen Gewalt in jeglicher Form darf kein Ablaufdatum haben!
Schutz vor Gewalt am am Arbeitsplatz
In diesem Jahr steht das Thema zwar nicht im Fokus unserer Kampagne, wir dürfen es trotz-dem nicht aus dem Auge verlieren: Auch die Prävention sexualisierter und digitaler Gewalt am Arbeitsplatz muss konsequent thematisiert und fest im Arbeitsschutz verankert werden. Eins muss klar sein: Der Arbeitsplatz ist ein „safe space“. Er muss es sein, damit sich insbesondere weibliche Beschäftigte frei von Anfeindungen, Diskriminierungen und Gewalt entfalten können. Unser Grundsatz: Mach meine Kollegin nicht an!