Die Mindestlohnkommission hat für die kommenden Tage eine Entscheidung angekündigt. Während dort die Meinungen über die künftige Höhe des Mindestlohns auseinandergehen, ist das Votum der Bevölkerung eindeutig: Zwei Drittel befürworten laut einer forsa-Umfrage eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde. Mit über 80 Prozent ist die Zustimmung unter jungen Menschen besonders groß. Mehrheitliche Akzeptanz gibt es auch von Befragten aller demokratischen Parteien im Bundestag. Selbst bei der eher skeptisch eingestellten Union plädieren über die Hälfte der Anhänger*innen dafür. Eine deutliche Steigerung des Mindestlohns genießt also breiten gesellschaftlichen Rückhalt.
Lohnuntergrenze verhindert Lohndumping
Zur Erinnerung: Vor mittlerweile über zehn Jahren wurde die gesetzliche Lohnuntergrenze auf Druck der Gewerkschaften eingeführt. Den schlimmsten auf Lohndumping fußenden Geschäftsmodellen wurde damit ein Riegel vorgeschoben. Bis heute profitieren sechs Millionen Beschäftigte vom Mindestlohn – vor allem in Niedriglohnbranchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Landwirtschaft. Währenddessen haben sich die eigentümlichen Prognosen der Wirtschaftslobby über drohende Arbeitsplatzverluste als ökonomische Geistergeschichten erwiesen.
Inflation frisst Mindestlohnerhöhung
Gleichwohl besteht weiter Handlungsbedarf. Die letzte Mindestlohnerhöhung von gerade einmal 41 Cent wurde einseitig von Arbeitgebern und der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission verordnet. Ein sozialer Sündenfall. Denn durch die Inflation haben sich Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie um über ein Drittel verteuert. Und da diese bei Haushalten mit geringem Einkommen eine größere Rolle spielen, sind Beschäftigte im Niedriglohnbereich in besonderem Maße von den Preissteigerungen betroffen.
EU-Richtlinie gibt Zielmarke vor
Um den Mindestlohn armutsfest zu machen, muss die europäische Mindestlohnrichtlinie endlich konsequent zur Anwendung kommen. Nach ihr soll der Mindestlohn eine Höhe von mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten haben. Nach heutigem Stand wären dies rund 15 Euro (siehe Grafik). Damit würde nicht nur ein Beitrag zur Stärkung der Binnenkonjunktur geleistet werden. Es ist vor allem notwendig, hart arbeitenden Menschen, die kaum ihre Lebenshaltungskosten bezahlen können, mehr Teilhabe zu ermöglichen.
Arbeitgeber in der Verantwortung
Die Zielrichtung vor der Entscheidung der Kommission ist klar: Die Gewerkschaften stehen für eine spürbare Anhebung. Da die neue Geschäftsordnung sich nun auch auf den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns bezieht, liegt es an der Arbeitgeberseite, sich konstruktiv und verantwortungsvoll zu verhalten, um einen sozial angemessenen Mindestlohn zu gewährleisten. Ansonsten wird er erneut zu einem stetigen Politikum.
Mindestlohn muss zum Leben reichen
Es geht jetzt darum, die Menschen in den Blick zu nehmen, die trotz Arbeit geringe Einkommen haben. Wer in Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Dass viele Beschäftigte wegen Armutslöhnen dazu gezwungen sind, ergänzend staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist und bleibt ein inakzeptabler Zustand. Hier muss ein höherer Mindestlohn gegensteuern. Das ist nur gerecht und zudem ökonomisch sinnvoll.