Mitbestimmung: Betriebs- und Personalräte stärken!

Datum

Dachzeile #schlaglicht 08/25

Am 18. September findet die mittlerweile 8. Betriebs- und Personalrätekonferenz in Sachsen-Anhalt statt. Dort tauschen sich Betriebs- und Personalräte mit Vertreter*innen aus Politik und Wirt-schaft über Herausforderungen und Perspektiven für die betriebliche Mitbestimmung aus. Sicher werden die Teilnehmenden auch über den Entschließungsantrag diskutieren, den mehrere Bundesländer in den Bundesrat eingebracht haben. Darin wird eine Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung gefordert! Es geht unter anderem um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), die Überarbeitung des Arbeitnehmerbegriffes, Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten und den Schutz von Betriebsgremien vor Behinderung oder Beeinträchtigung ihrer Arbeit.

Win-win durch Mitbestimmung
Fakt ist: Die betriebliche Mitbestimmung ist ein Er-folgsgarant, zum Vorteil von Unternehmen und Beschäftigen gleichermaßen. Wo Betriebsräte wirken, gibt es mehr Ausbildungsplätze und Weiterbildungsangebote. Gleichzeitig sorgen sie für weniger unbezahlte Überstunden, mehr Einkommensgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf der anderen Seite sind mitbestimmte Betriebe innovativer und krisenfester als die Konkurrenz und weisen eine deutlich höhere Produktivi-tät auf. Eine Win-Win-Situation!

Betriebs- und Personalräte unter Druck
Trotzdem steht die Mitbestimmung enorm unter Druck. Laut einer Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts wird rund jede fünfte Betriebsratsgründung behindert. Dabei wird auf dubiose Maßnahmen zurückgegriffen (siehe Grafik). Und nicht minder schwer wiegen Mobbing, Kündigungsdrohungen und weitere Zermürbungstaktiken, mit denen sich Betriebsräte immer wieder konfrontiert sehen.

Union Busting? No way!
Es ist daher notwendig, die Akteur*innen der Mitbestimmung besser zu schützen. Der Antrag der Bundesländer zeigt die Dringlichkeit für eine Stärkung von Betriebsräten und ein entschiedenes Eintreten gegen Union Busting auf. Nun ist es an der Bundesregierung, die Länder-Initiative aufzugreifen und ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung der Mitbestimmung zügig umzusetzen. Auch die Landesregierung sollte sich aktiv daran mitwirken.

Durch Mitbestimmung Umbrüche gestalten
Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Ver-änderungen in der Arbeitswelt. KI und der klimagerechte Umbau der Wirtschaft verlangen einen erweiterten Modus der Mitbestimmung. Es braucht mehr gemeinsames Handeln, um Innovationen schnell und nachhaltig mit Guter Arbeit zu verbinden und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu gestalten. Als Instrument der Selbstermächtigung bürgt die Mitbestimmung bei den Beschäftigten für mehr Sicherheit in Zeiten der Umbrüche.

Personalvertretungsgesetz reformieren!
Hierbei darf der öffentliche Dienst jedoch nicht unter den Tisch fallen. Auf die Bundesratsinitiative folgen sollte eine Reform des sachsen-anhaltischen Personalvertretungsgesetzes, die die digitale Arbeitswelt berücksichtigt und Rechte der Personalräte ausbaut. Das bedeutet konkret: Mehr Freistellungen für die Personalräte, einen erweiterten Mitbestimmungskatalog und ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Dienststellen. Denn Mitbestimmung ist überall Trumpf.

Schlaglicht_SAN_0825_Mitbestimmung.pdf (PDF, 212 kB)

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