In den nächsten Jahren werden Bund, Länder und Kommunen in großem Ausmaß öffentliche Investitionen durchführen (müssen). Mit dem beschlossenen 500 Mrd. Euro Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIKG) stehen endlich die notwendigen Mittel zur Verfügung, um mit staatlichen Aufträgen Schulen, Krankenhäuser, Kitas, bezahlbaren Wohnraum zu modernisieren und zu bauen und der Energiewende neuen Schwung zu verleihen. Die Beschäftigten, die diese Arbeiten leisten werden, müssen davon aber profitieren – in Form von guten Arbeitsbedingen.
Gutes Geld nur mit Tarifvertrag
Und diese gibt es nur durch Tarifverträge. Sie sind die beste Garantie dafür, dass die erbrachte Wertschöpfung fair verteilt wird. In Niedersachsen verdienen Vollzeitbeschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, durch die Bank weg in allen Branchen mehr als diejenigen, die in tariflosen Betrieben tätig sind. Im Durchschnitt sind es über 1.000 Euro brutto pro Monat (siehe Grafik). Selbst unter der Berücksichtigung struktureller Effekte, wie Betriebsgröße, Qualifikation und Wirtschaftszweig, verbleibt am Ende ein sattes Lohn-Plus auf den Konten der Tarifbeschäftigen.
Tariflöhne bei öffentlichen Aufträgen
Um die öffentliche Auftragsvergabe gerechter zu gestalten und das Tarifsystem zu stärken, plant die Landesregierung nun die Reform des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Was bisher nur für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) galt, soll auch bei Bau- und Dienstleistungen zur Regel werden: Bezahlung nach Tarif. Unternehmen, die in diesen Bereichen öffentliche Aufträge für Land und Kommunen ausführen, sollen dazu verpflichtet werden, ihren Beschäftigten das jeweilige Entgelt von zuvor für repräsentativ erklärten Tariflohngittern zu zahlen. Ein wichtiger Schritt für mehr Gute Arbeit.
Anwendungsbereich wird eingeschränkt
Allerdings hat die Novelle einen gewaltigen Schönheitsfehler. Denn entgegen den ursprünglichen, mit den Sozialpartnern getroffenen Absprachen, sollen nun kurzfristig die Sektorenauftraggeber - öffentliche und privatrechtliche Unternehmen, die auf dem Gebiet der Energieversorgung und des Verkehrs tätig sind - unterhalb der EU-Schwellenwerte von den Vergabevorgaben befreit werden. Es droht damit eine tariffreie Zone für einen signifikanten Teil des Anwendungsbereiches.
Argumente überzeugen nicht
Der hierfür ins Feld geführte Grund des Bürokratieabbaus im Zuge der Energiewende ist keineswegs überzeugend. Wirksamer Klimaschutz kann nur gelingen, wenn er sozial gerecht gestaltet ist und die Beschäftigten anständig entlohnt werden. Außerdem handelt es sich bei den Sektorenauftraggebern um große Unternehmen, die regelmäßig mit der Auftragsvergabe befasst sind. Hier kann eine Überforderung durch die rechtlichen Anforderungen des NTVergG nicht geltend gemacht werden.
Dann ist das Parlament gefragt
Die Landesregierung sollte diese Einschränkung schnellstmöglich abräumen. Beharrt sie darauf, ist es an der rot-grünen Mehrheit im Landtag, für Abhilfe zu sorgen. Bereits 2019 hat die damalige, große Koalition die Ausnahme für die Sektorenauftraggeber im Parlament gestoppt. Es wäre ein fatales Signal, wenn öffentliche Unternehmen, die die kritische Infrastruktur verantworten, sich bei der Tariftreue einen schlanken Fuß machen.
#Schlaglicht 25/2025 - Öffentliche Aufträge: Keine Ausnahmen bei Tariftreue (PDF, 184 kB)