Öffentlicher Dienst: Mehr Rechte für Personalräte

Datum

Dachzeile #schlaglicht 27/2025

Es ist zwar noch nichts entschieden, aber sie sind im engeren Kreis. Für ihr Projekt „Souverän durch Wissen“ wurden die Mitglieder des Gesamtpersonalrat (GPR) der Landeshauptstadt Hannover für den Deutsche Personalräte-Preis 2025 nominiert. Die Jury würdigte damit ein Schulungskonzept, das Wissenstransfer und -management erleichtern soll. Dies umfasst auch die Möglichkeit, mit Vertreter*innen aus anderen Fachbereichen in Kontakt zu treten, um sich auszutauschen und gegenseitig voneinander lernen zu können. Chapeau.

Personalräte für Gute Arbeit

Als Pendant zu den Betriebsräten in der Privatwirtschaft bilden Personalräte die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie sind damit ein wichtiger Akteur der demokratischen Mitbestimmung. In Schulen, Kommunalverwaltungen, Ministerien, bei der Polizei und anderen Dienststellen achten Personalräte auf die Einhaltung gesetzlicher und tarifvertraglicher Bestimmungen. Oft initiieren sie Projekte und Dienstvereinbarungen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und innerdienstliche Angelegenheiten zu regeln. Ohne Personalräte wäre die Arbeitswelt eine schlechtere.

Breites Themenfeld in den Dienststellen

Das zu bearbeitende Aufgabenspektrum ist dabei breit gefächert. In einer in diesem Jahr erschienenen Studie wurden kommunale Personalvertretungen befragt, welche Themen sie beschäftigen. Als wichtig oder besonders wichtig gelten für sie besseres Führungsverhalten, guter Arbeitsschutz, leistungsgerechte Bezahlung, familienfreundliche Arbeitszeiten und die Gestaltung der Digitalisierung (siehe Grafik). Dabei bekennen sich rund 90 Prozent der Personalräte zu ihrer hohen Motivation, Dinge zum Positiven zu bewegen und sich für die Kolleg*innen einzusetzen.

Grenzen der Mitbestimmung

Die rechtliche Grundlage für die Personalratsarbeit in Niedersachsen bildet das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Im Vergleich der Bundesländer gilt es nicht als das Schlechteste. Aber weil sich die Arbeitswelt rasant verändert und komplexer wird, gibt es Nachbesserungsbedarf. Der Übergang zur digitalen Verwaltung, umfangreichere Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und Fachkräftebedarfe erfordern eine Modernisierung des NPersVG. Dieses Ziel ist auch im rot-grünen Koalitionsvertrag klar benannt.

Digitales Zugangsrecht + Freistellungen

Damit Gewerkschaften die Beschäftigten in Zeiten flexibler Arbeitsformen wie Tele- und mobiler Arbeit besser erreichen können, sollte das Land das digitale Zugangsrecht eindeutig im Gesetz regeln. Analog zum Betriebsverfassungsgesetz wäre es zudem sinnvoll, dass die erste Freistellung für den Personalrat bereits ab 200 Beschäftigten greift und dazu die Freistellungshöchstgrenzen bei Stufenvertretungen nach oben angepasst werden, um mehr Zeit für Fortbildungen zu ermöglichen.

Mitbestimmungskatalog ausweiten

Und schließlich müssen die Lücken der Mitbestimmung endlich geschlossen werden. Dazu ist die Allzuständigkeit von Personalräten in sozialen, personellen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten umzusetzen. Denn was die Beschäftigten betrifft, muss der Personalrat mitbestimmen können. Der öffentliche Dienst wäre hiermit gut gerüstet für alle gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen.

#Schlaglicht 27/2025 - Öffentlicher Dienst: Mehr Rechte für Personalräte (PDF, 179 kB)

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