Noch ist die letzte Hürde nicht genommen, aber die Ziellinie rückt immer näher. In der letzten Woche hat Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne im Namen der rot-grünen Landesregierung den Reformentwurf für das Tariftreue- und Vergabegesetz in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Das öffentlich Auftragswesen soll neu aufgestellt und vor allem sozialgerechter ausgerichtet werden. Nun liegt das Gesetzesvorhaben in den dafür zuständigen Ausschüssen. Wird der Zeitplan eingehalten, könnte die geplante Novelle noch vor der Sommerpause das Parlament passieren.
Tariflöhne werden zum Maßstab
Kernstück des vorliegenden Entwurfes ist die Tariftreuregelung. Genau hierfür haben sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften besonders stark gemacht. In Zukunft sollen bei öffentlichen Aufträgen im Bau- und Dienstleistungsbereich nur noch Betriebe zum Zuge kommen, die ihre Beschäftigten nach zuvor für repräsentativ erklärten Tariflohngittern der jeweiligen Branche bezahlen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gute Arbeit in Niedersachsen, der zusätzlich einen Beitrag zur Festigung des Tarifsystems leistet.
Kein Steuergeld bei Lohndumping
Und damit ist klar: Die Jagd nach dem billigsten Angebot, bei dem sich tarifflüchtige Unternehmen durch Lohndumping einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, hat ausgedient. Wenn Steuergeld eingesetzt wird, müssen die Beschäftigten damit auch fair entlohnt werden. Folgerichtig unterstützen fast 60 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Forsa-Umfrage die Kopplung von öffentlichen Aufträgen an Tariflöhne. In einer Zeit, in der das Land und die niedersächsischen Kommunen durch die Gelder des Sondervermögens viele Investitionen tätigen werden, hätte ein Verzicht darauf geradezu anachronistisch gewirkt.
Tariftreue für Betriebe kein Hemmnis
Häufig wird von Arbeitgeberseite das Argument aufgemacht, dass mit dieser Regelung ein Zugangshindernis für Betriebe entsteht. Die Realität sieht anders aus: In Berlin, wo die Tariftreu bereits gilt, geben nur 0,8 Prozent der Unternehmen an, dass sie sich durch diese nicht an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt hätten. Weitaus mehr von ihnen verweisen auf das Fehlen passender Angebote (siehe Grafik). Rund ein Sechstel der Firmen sieht sich durch die Tariftreueregelungen sogar entlastet oder zu einer Teilnahme veranlasst.
Sektorenauftraggeber bleiben drin
Positiv hervor sticht im Gesetzentwurf auch die Sicherstellung des sogenannten fingierten Betriebsübergangs im ÖPNV. Dadurch werden die Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel unter Beibehaltung ihrer bisherigen Konditionen übernommen. Die neue Wertgrenzenverordnung entlastet die Kommunen bei der Bürokratie, während die Sektorenauftraggeber richtigerweise weiterhin unter das Vergaberecht fallen sollen. Schwachstellen bleiben hingegen die Ausnahme der Lieferleistungen und die fehlende Begrenzung der Untervergabeketten.
Rechtsverordnungen müssen folgen
In Summe ist es der Landesregierung aber gelungen, ein gutes, schlankes Gesetzespakt zu schnüren, das nun zeitnah in Kraft treten sollte. Im Anschluss wird sich der DGB dafür einsetzen, dass die Rechtsverordnungen über die Lohngitter der einschlägigen Tarifverträge zügig erlassen werden und zur Anwendung kommen. Nur dann gilt Gute Arbeit bei öffentlichen Aufträgen in der Breite.
#schlaglicht 09/2026 - Vergabegesetz in Niedersachsen: Steuergeld nur bei Tariflöhnen (pdf)