Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes bedroht Beschäftigte im Verkehrsbereich

Datum

Ordnungsnummer PM 18

Hierzu erklärt DGB-Landesleiterin Susanne Wiedemeyer: „Die Regierungsparteien versprechen sich frischen Wind bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Das ist ein Trugschluss. Stattdessen stehen die von den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften errungenen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen bei der nächsten Auftragsvergabe wieder auf dem Spiel stehen. Es drohen Vergaben an Billiganbieter, die dann mangels Personals ihre Aufträge nicht erfüllen können.“

Aber nicht nur für die Beschäftigten im ÖPNV und SPNV ist das ein Problem. „Für die auf den Nahverkehr angewiesenen Bürgerinnen und Bürger drohen Verschlechterungen beim Angebot, denn bereits jetzt mangelt es im Verkehrssektor an Personal. Wer durch Verzicht auf tarifliche Bezahlung beim Personal sparen will, schädigt den öffentlichen- und Schienenpersonennahverkehr“, führt DGB-Landesleiterin Susanne Wiedemeyer weiter aus.

Wiedemeyer ergänzt: „Wer sagt, die Auftraggeber könnten tarifliche Bezahlung zur Auflage für die Auftragsvergabe machen, handelt zynisch und stiehlt sich aus seiner Verantwortung. Politiker werden gewählt, um Probleme zu lösen und nicht um sich wegzuducken und auf andere zu verweisen. Aktuelle Umfragen zeigen: Die Bürgerinnen und Bürger haben bereits jetzt nur noch wenig Vertrauen in die Politik. Deshalb muss es darum gehen, eine verantwortungs-volle Lösung für den Verkehrsbereich im Land zu finden.“

Hintergrund:
Die Regierungskoalition plant, am Donnerstag, den 11.09.2025, die Anwen-dung von Tariftreueregelungen für öffentliche Auftragsvergaben über 221.000 EUR im Dienstleistungsbereich auszusetzen. Alle ÖPNV-/SPNV-Aufträge liegen oberhalb dieses Werts und können damit zukünftig zu schlechteren Bedingun-gen vergeben werden. Leidtragende wären die Beschäftigten, die schlechtere Arbeitsbedingungen und Löhne befürchten müssen. Bieter ohne Tarifvertrag können schlimmstenfalls mit Kalkulationen auf Basis des allgemeinen Mindestlohns antreten. In fast allen Bundesländern gibt es bei der öffentlichen Auftragsvergabe Sonderregelungen für den ÖPNV/SPNV, die solche Dumpingangebote verhindern. In Sachsen-Anhalt fehlt eine solche Regelung. Trotz mehrfacher Apelle, insbesondere der Gewerkschaften EVG und ver.di, kommt die Regierungskoalition ihrer Verantwortung für eine pragmatische Regelung im Änderungsgesetz für öffentliche Auftragsvergaben nicht nach.

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