Die Beamt*innen in Bremen bekommen rückwirkend mehr Geld. Der Grund ist die verfassungsgemäße Anpassung der Besoldung sowie die Übernahme der Tarifverhandlungsergebnisse im Tarifvertrag der Länder (TVL).
Das wurde am Dienstag bei einem Gespräch zwischen dem DGB und dessen Landesbeamtenkommission (ver.di, GDP und GEW) mit dem Finanzressort zur Besoldung und Versorgung der Beamt*innen in Bremen besprochen.
Das Finanzressort stellte ein Maßnahmenpaket zur Anpassung der Besoldung und Versorgung vor:
- 01.01.2024: +2,5 % (rückwirkend zur Sicherung der Mindestalimentation)
- 01.10.2024: +200 € Sockelbetrag
- 01.12.2024: +3,8 % (bereits unter Vorbehalt ausgezahlt)
- 01.04.2026: +2,8 % (Übernahme Tarifergebnis)
- 2027/2028: weitere Anpassungen mit +2,0 % und +1,0 %
Das Gesamtvolumen der Steigerungen beträgt nach Angaben des Finanzressorts rund 12,7 % zuzüglich Sockelbetrag. Die Auszahlung ist für November 2026 vorgesehen und erfolgt rückwirkend zum 01.01.2024.
Christian Wechselbaum, Vorsitzender des DGB Bremen, sagt dazu: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Endlich ist die Hängepartie vorbei und es gibt eine rechtskonforme Anpassung. Das ist eine längst notwendige Wertschätzung für die Kolleg*innen!“
Gleichzeitig sieht die Landesbeamtenkommission des DGB weiterhin Klärungsbedarf, insbesondere bei der Transparenz der Verrechnung des Sockelbetrags sowie bei fehlenden Musterberechnungen für unterschiedliche Beschäftigtengruppen.
Für die Tarifbeschäftigten gelten teilweise Sonderregelungen wie z.B. Wechselschichtzulagen. Die Übertragung dieser Zulagen für Beamt*innen ist bisher nicht geklärt.
Der Gesetzentwurf soll am 04.08.2026 in den Senat eingebracht werden. Anschließend folgt das parlamentarische Verfahren.
Stimmen aus den Gewerkschaften im bremischen öffentlichen Dienst:
Anne-Katrin Rieke-Brodda (ver.di):
„Wir prüfen die Berechnungen anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Bremen in den vergangenen Jahren erhebliche Summen eingespart hat.“
Heinfried Keithahn (GdP):
„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Tarifübernahme und verfassungskonforme Besoldung sind Pflicht, kein Geschenk. Dass bei den Schichtzulagen nichts passiert, ist enttäuschend.“
Peter Riebensahm (GEW):
„Wir freuen uns über die Zusicherung von Transparenz bei den Berechnungen. Das hilft, individuelle Ansprüche besser zu prüfen. Angesichts ausstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Entwicklung offen.“