Susanne Wiedemeyer, Landesleiterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Sachsen-Anhalt dazu: „Der Mindestlohn bedeutet für viele Beschäftigte in Sachsen-Anhalt einen realen Gehaltssprung, der angesichts hoher Kosten notwendiger denn je ist. In den allermeisten Fällen profitieren Beschäftigte, die nicht durch einen Tarifvertrag geschützt sind. Doch auch mit einem Mindestlohn von 12 Euro wird es darauf ankommen, durch tarifvertragliche Regelungen gute Arbeit und angemessene Löhne für die Beschäftigten zu erzielen.“
Die WSI-Studie belegt, dass vor allem geringfügig Beschäftigte, aber auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teil- und Vollzeit, vom höheren Mindestlohn profitieren. Wiedemeyer geht davon aus, dass der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt, die durch die Erhöhung des Mindestlohns einen Lohnzuwachs verzeichnen, deutlich über dem Bundesschnitt liegt. „Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der mehr als 200.000 Menschen, die in Sachsen-Anhalt für einen Niedriglohn arbeiten, durch den Mindestlohn nun tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben“, so die Gewerkschafterin.
Im Zuge der Erhebung gaben acht Prozent der Teilnehmer*innen an, in ihrem Umfeld Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt zu haben. Wiedemeyer weiter: „Das ist bezeichnend und vermutlich ist die Dunkelziffer deutlich höher.“ Laut der DGB-Chefin müsse die Einhaltung des Mindestlohns im Sinne der Beschäftigten und der ehrlichen Unternehmen dringend stärker kontrolliert werden. Ein Mittel hinzu effektiveren Kontrollen ist die Aufstockung des Personals bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit.