Im Ausschuss für Bildung des Landtags von Sachsen-Anhalt wird heute der Entwurf für ein neues Bildungszeitgesetz beraten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen-Anhalt begrüßt den Gesetzentwurf als längst überfälligen Modernisierungsschub für Weiterbildung, Demokratiekompetenz und Chancengleichheit im Land. Er setzt zentrale Forderungen der Gewerkschaften um und stärkt Beschäftigte in einer Arbeitswelt, die sich rasant verändert.
DGB-Landesleiterin Katrin Skirlo: „Der Entwurf zum Bildungszeitgesetz bringt Sachsen-Anhalt auf Augenhöhe mit anderen Bundesländern. Er stärkt lebenslanges Lernen, verbessert die Chancen von Beschäftigten und hilft Unternehmen, den Wandel zu meistern. Bildungszeit ist ein Schlüssel für Zukunft, Demokratie und gute Arbeit. Nun muss der gutgemachte Entwurf schnell ein fortschrittliches Gesetz werden.“
Besonders positiv bewertet der DGB, dass politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierung künftig ausdrücklich anerkannt werden. Beschäftigte erhalten damit erstmals einen klaren Anspruch auf bezahlte Freistellung für demokratiestärkende Bildungsangebote. „Wer politische Bildung stärkt, stärkt die Demokratie. Das ist ein wichtiges Signal in einer Zeit, in der der gesellschaftliche Zusammenhalt keine Selbstverständlichkeit mehr ist“, so Skirlo, die eine breite Informationskampagne zum Inkrafttreten des Gesetzes fordert, um Bildungszeit im Land bekannter zu machen.
Der DGB begrüßt ebenfalls, dass künftig auch Auszubildende, dual Studierende und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Bildungszeit haben sollen. Das sei ein „konsequenter Schritt hin zu echter Gleichbehandlung“.
Trotz der positiven Gesamtbewertung fordert der DGB deutliche Nachbesserungen, insbesondere beim Ausschluss von Beschäftigten in Kleinstbetrieben. DGB-Chefin Skirlo: „42 Prozent aller Betriebe in Sachsen-Anhalt bleiben bei der Bildungsfreistellung außen vor – das ist ungerecht für die Beschäftigten und schadet den Betrieben im Wettbewerb um Fachkräfte und Know-how. Der Wandel in der Wirtschaft geht auch an kleinen Betrieben nicht vorbei. Zu ihrer Entlastung muss das Land die Freistellungskosten finanzieren.“ Der DGB teilt in diesem Zusammenhang die Forderung des Verbands für Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt e.V. nach einem „Kompensationsfonds Bildungszeit“, in dem 200.000 Euro jährlich breitgestellt werden sollen.
Scharf lehnt der DGB die geplante Anrechnung von Schulungsansprüchen nach Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht ab. Eine solche Verrechnung würde die Mitbestimmung schwächen und widerspräche dem Koalitionsvertrag.