DGB begrüßt Bundesratsinitiative zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung

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Ordnungsnummer PM 14

„Es ist gut, dass mehrere Bundesländer geschlossen vorangehen und die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Betriebsräten auf die Höhe der Zeit bringen. Ich erwarte, dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt den weiteren Prozess unterstützt. Ein Update des Betriebsverfassungsgesetzes ist überfällig. Der Einsatz künstlicher Intelligenz, die Qualifizierung von Beschäftigten, der Umgang mit Daten im Betrieb, die Nutzung digitaler Formate für Wahlen und Sitzungen von Betriebsräten – all diese zentralen gewerkschaftlichen Forderungen greift die Bundesratsinitiative auf und macht die betriebliche Mitbestimmung damit zukunftsfest. Mitbestimmung muss auch in Zeiten des Wandels und der Unsicherheit ein zentraler Pfeiler einer gerechten Arbeitswelt bleiben“, sagt DGB-Landeschefin Susanne Wiedemeyer.

Die betrieblichen Akteure stehen heute vor grundlegend neuen Herausforderungen und einem hohen Veränderungsdruck. Insbesondere Künstliche Intelligenz oder der klimagerechte Umbau der Wirtschaft verlangen einen erweiterten Mitbestimmungsmodus. Es braucht mehr gemeinsames Handeln, um Innovationen schnell und nachhaltig mit Guter Arbeit zu verbinden und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu gestalten.

Eine zeitgemäße Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte ist ein zentraler Hebel für das notwendige Vertrauen im Wandel, für die Stärkung der Demokratie und auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.

Die neue Bundesregierung müsse nun die Initiative der Länder zügig umsetzen und die betriebliche Mitbestimmung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – weiterentwickeln.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden den weiteren Umsetzungsprozess konstruktiv begleiten. Entscheidend ist, dass konkrete Reformmaßnahmen herauskommen und die Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen, die sich vor Ort für Beschäftigte und die Zukunft der Arbeitsplätze einsetzen, nicht enttäuscht werden.

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