Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen-Anhalt fordert nun die Einführung eines solchen Unterstützungsfonds auch in Sachsen-Anhalt.
Fabian Pfister, DGB-Referatssekretär für Berufsbildung, sagt: „Durch die Abweisung der Klage in Bremen ist der Weg für mehr Solidarität bei der Fachkräftesicherung und gute Ausbildung frei. Der Unterstützungsfonds ist ein wichtiges Mittel, um das Ausbildungsgeschehen auch in Sachsen-Anhalt positiv zu gestalten“. Wie auch in Bremen, sollen die Mittel aus dem Fonds für Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildungsqualität genutzt werden können, aber vor allem für die Entlastung aktiver Ausbildungsbetriebe.
Susanne Wiedemeyer, Vorsitzende des DGB Sachsen-Anhalt, unterstreicht: „Die Fachkräftesicherung durch die duale Ausbildung muss auf alle Schultern verteilt und passgenau gestaltet werden. Der Fonds kann dabei helfen, freie Ausbildungsstellen zu besetzen und mehr jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anzubieten.“ In Sachsen-Anhalt ist der Ausbildungsmarkt von Ungleichgewichten geprägt. Nur jeder vierte Betrieb bildet aus, ist auf Bewerbersuche oder beabsichtigt auszubilden. Diese müssten laut DGB entlastet und unterstützt werden. Demgegenüber haben fast 17 Prozent der jungen Menschen unter 34 Jahren keinen Berufsabschluss. Die Agentur für Arbeit meldete darüber hinaus einen Rückgang an Ausbildungsstellen um sechs Prozent zum Vorjahr für das Bundesland.
Zum Hintergrund: Der Ausbildungsunterstützungsfonds wurde im März 2023 in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen, um dem angespannten Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken. Fast alle Unternehmen in Bremen müssten demnach ab dem 01.01.2025 in den Fonds einzahlen. Infolgedessen haben fünf Kammern, unter anderem die örtliche Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer, eine Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof eingereicht.
Weitere Informationen zum Ausbildungsunterstützungsfonds finden sich hier: Ausbildungsfonds Bremen – Bessere Ausbildung in Bremen mit dem Ausbildungsfonds!