Hintergrund sind Widersprüche von Beamt*innen gegen ihre Besoldungsbescheide aus dem Jahr 2023 und 2024. Es gibt zwischen dem Finanzministerium als Arbeitgeber und den Beamt*innen unterschiedliche Auffassungen über die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung. In einem laufenden Verfahren hat das Verwaltungsgericht Braunschweig nun eine Klage ruhend gestellt, da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten sei.
Damit stärkt das Gericht die Forderung des DGB. Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Das Verwaltungsgericht Braunschweig macht klar, dass zunächst das Urteil auf Bundesebene abgewartet werden muss und liegt damit ganz auf der Linie des DGB. Nun ist die Landesregierung am Zug und muss endlich eine Lösung im Sinne der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen finden. Die Landesregierung sollte endlich einlenken und nicht weiter auf stur schalten.“
Hintergrund: Im Frühjahr hatte das Finanzministerium angewiesen, Widersprüche von Beamt*innen aus dem Besoldungsjahr 2023 und 2024 abzulehnen. Darauf hatte sich der DGB an das Ministerium mit der Bitte gewandt, den Erlass zurückzunehmen bzw. die Verfahren zu Musterklagen zu bündeln. Andernfalls würde eine Klagewelle drohen, die die Gerichte überlasteten.
Dies hatte der Finanzminister abgelehnt. Mittlerweile haben auch Vertreter*innen der Verwaltungsgerichte wegen vor der zu erwartenden Flut an Klagen Bedenken geäußert und vor Überlastung gewarnt.