Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen fordert nach dem Abschluss der Tarifrunde der Länder eine rasche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldung der Beamt*innen. Finanzminister Heere hatte bereits grundsätzlich die Übernahme zugesagt – wie auch in den letzten Jahren.
Der Niedersächsische Finanzminister Heere und Vertreter*innen von DGB und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ver.di, GEW, GdP und IG BAU haben sich in Gesprächen darüber verständigt, dem Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ zu folgen. Beide Seiten befinden sich in der Terminkoordination, um zeitnah alle technischen Fragen der Übertragung zu klären.
Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Wir freuen uns, dass die Landesregierung die Übertragung auf die Beamtenbesoldung grundsätzlich zugesagt hat. Die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen verdienen Wertschätzung und dazu zählt auch eine gute Besoldung. Gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sorgen sie für die Dienstleistungen, auf die wir alle angewiesen sind: Ob in Schulen, der Polizei, der Baubehörde, die wichtige Bauvorhaben genehmigt, ob im Finanzamt, der Feuerwehr oder in der Justiz – das alles läuft nur durch unsere Kolleg*innen im öffentlichen Dienst.“
Hintergrund:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Die Vereinbarung umfasst eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei Erhöhungsschritten. Nachwuchskräfte bekommen insgesamt 150 Euro mehr.
Der Abschluss gilt unmittelbar für 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen, wo eigene Tarifverhandlungen laufen. Insgesamt sind 2,2 Millionen Beschäftigte der Länder betroffen. Die Vereinbarung sieht im Einzelnen eine erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 sowie einen dritten Erhöhungsschritt um 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028 vor. Die Entgelte für Nachwuchskräfte steigen in drei Schritten zu denselben Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro.
Vereinbart wurde darüber hinaus die Erhöhung der Zulagen für ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit. Auch für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst konnte erstmals tariflich gesichert werden, dass Zuschläge für Überstunden, sofern nicht zeitlich ausgeglichen, bereits ab der ersten Stunde über der individuellen Arbeitszeit gezahlt werden – und nicht erst ab Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit.
Der DGB vertritt als gewerkschaftliche Spitzenorganisation in Niedersachsen Beamtinnen und Beamte, die überwiegend in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di organisiert sind. Der DGB verhandelt mit dem Land als Arbeitgeber über deren Besoldung, Versorgung und Mitbestimmung.