DGB Niedersachsen: Gewaltschutz von Frauen muss ganz oben auf die politische Agenda

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Ordnungsnummer PM 037

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen begrüßt, dass das Land Niedersachsen handelt und das Gewalthilfegesetz zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Niedersachsen umsetzt. Hierfür liegt nun ein Gesetzentwurf vor. 

Der DGB fordert jedoch von der Politik auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – stärkere Anstrengungen, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die Kommunen müssen weiterhin ihren Teil an der Finanzierung beitragen. Nur so ist in Niedersachsen gewährleistet, die aktuellen Standards beim Schutz von Frauen vor Gewalt zu halten bzw. das Ziel des Gewalthilfegesetzes zu erreichen, nämlich einen Ausbau des Gewalthilfesystems.

Merle Mangels, beim DGB Niedersachsen zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik: „Es besteht aktuell die Gefahr, dass die Kommunen sich aus der Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen zurückziehen, weil die Länder jetzt mehr Geld für den Schutz von Frauen bereitstellen und der Bund nun endlich auch in die Finanzierung einsteigt. Fahren die Kommunen ihre Hilfen herunter, droht eine Verschlechterung des Schutzes vor häuslicher Gewalt. Das gilt es unbedingt zu verhindern. Statt einer reinen Verschiebung von Geldern brauchen wir dringend mehr und besseren Schutz von Frauen und Kindern! Das ist nur mit einer auskömmlichen und dauerhaften Finanzierung auf allen Ebenen möglich.“

In Niedersachsen wurden 2025 32.540 Straftaten häuslicher Gewalt erfasst, die Dunkelziffer liegt noch deutlich höher. Mangels: „Bisher gelingt es Staat und Gesellschaft nicht, die Betroffenen ausreichend vor Gewalt zu schützen. Es ist daher gut und wichtig, dass die Landesregierung sich daran macht, den ab 2032 geltenden, von der Bundesebene beschlossenen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung umzusetzen.“

Erstmalig werden eine tarifliche Bezahlung inklusive Tarifsteigerungen in der Landesförderung ermöglicht. Das begrüßt der DGB Niedersachsen, denn eine gute Versorgung der betroffenen Frauen funktioniert nur mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Frauenhäusern und Beratungsstellen. Jedoch wäre es aus Sicht des DGB noch besser, wenn die tarifliche Bezahlung gesetzlich sichergestellt wäre.

Kritisch sieht der DGB Niedersachsen, dass die Präventionsarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzungsarbeit unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Mangels: „Das heißt im Klartext: Bei knappen Kassen ist womöglich kein Geld mehr für Vernetzung und Prävention da. Das sind jedoch besonders wichtige Säulen beim Gewaltschutz.“ Der DGB Niedersachsen fordert dagegen eine langfristige und ausreichende Finanzierung von diesen drei Säulen.

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