DGB-Rentenkommission macht Vorschläge für eine gerechte Alterssicherung

Datum

Ordnungsnummer PM 034

Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) einberufene Rentenkommission hat eigene Vorschläge für eine Reform der Rente vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die Sicherung des Lebensstandards im Alter, eine flächendeckende betriebliche Altersversorgung und bessere Übergänge für alle, die es nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze vollumfänglich zu arbeiten. 

Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen, dazu: „Eine gute Rente für alle ist möglich. Das zeigen die Empfehlungen der DGB-Rentenkommission. Sie legen echte Reformvorschläge auf den Tisch, statt bei den Schwächsten zu kürzen. Wir lehnen eine Anhebung des Rentenalters entschieden ab, denn schon jetzt schaffen es viele nicht gesund bis zur Rente. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, verdient einen würdevollen Ruhestand. Die Rente wird mit unseren Vorschlägen solidarischer: Hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge müssen stärker zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben herangezogen werden. Auch Selbstständige und Politiker*innen sollen künftig ins Rentensystem einzahlen.“

Die Kommission richtet ihre Empfehlungen daran aus, dass Beschäftigte, die ein Leben lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter den erreichten Lebensstandard halten können. Für alle müsse das Rentenalter gesund zu erreichen sein.

Ziel müsse es zudem sein, eine Netto-Versorgung von 70 Prozent des Durchschnittsverdiensts des eigenen Arbeitslebens zu erreichen. Die Kommission empfiehlt daher, das derzeitige Nettorentenniveau vor Steuern auf mindestens 50 Prozent und perspektivisch auf 53 Prozent anzuheben.

Die Kommission fordert eine Pflicht für alle Arbeitgebenden, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge auf tariflicher Basis zu bezahlen. Sie ist bereits heute – auf sozialpartnerschaftlicher Grundlage – ein eigenständiges, kollektiv geregeltes System.

Ein weiterer zentraler Befund der Kommission: Viele Beschäftigte schaffen es schon heute gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt die Kommission daher entschieden ab – sie sei nichts anderes als ein verdecktes Rentenkürzungsprogramm. 

Stattdessen fordert die Kommission konkrete Brückenlösungen: Die Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 62. Lebensjahr soll für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen geöffnet und ab dem gleichen Lebensalter eine abschlagsfreie Teilrente für alle eingeführt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten können.

Zu den Details der Vorschläge geht es hier: 260626_DGB-Rentenkommission-Empfehlungen.pdf

Hintergrund:

Der DGB hat im Januar 2026 eine unabhängige Rentenkommission eingesetzt, um ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung im Austausch mit Experte*innen zu erarbeiten. Die Kommission bündelt dabei insbesondere gewerkschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven. Ihr gehören daher Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Mitgliedsgewerkschaften sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an. In vier thematischen Laboren – zu Versorgungsniveau, Finanzierung, Renteneintritt und sozialer Absicherung – wurden die zentralen Reformfragen analysiert und die heute vorgelegten Empfehlungen erarbeitet. Weitere Informationen: www.dgb.de/rentenkommission

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