Meilenstein für die Weiterbildung in Niedersachsen: DGB und Arbeit und Leben begrüßen Beschluss des neuen Bildungszeitgesetzes

Datum

Ordnungsnummer PM 048

Der Niedersächsische Landtag hat heute das neue Niedersächsische Bildungszeitgesetz beschlossen. Mehr als 50 Jahre nach dem ersten Bildungsurlaubsgesetz Deutschlands wird das Recht auf Bildungszeit in Niedersachsen damit grundlegend modernisiert: flexibler, digitaler und für deutlich mehr Menschen zugänglich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen und seine Bildungseinrichtung Arbeit und Leben Niedersachsen begrüßen die Entscheidung als wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort und für die Beschäftigten im Land.

Mit dem heutigen Beschluss des Niedersächsischen Landtages löst das Bildungszeitgesetz das bisherige Bildungsurlaubsgesetz ab. Niedersachsen hatte 1975 als erstes Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz eingeführt, nachdem die Gewerkschaften jahrelang dafür gekämpft hatten. Die jetzt beschlossene Neufassung greift zentrale Forderungen von Gewerkschaften und Weiterbildungsträgern auf.

„Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten in Niedersachsen“, sagt Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen. „Der wichtigste Rohstoff unseres Landes sind die Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In Zeiten von Transformation, Digitalisierung und Fachkräftemangel ist das Recht auf Bildungszeit kein Luxus, sondern ein klarer Standortvorteil. Dass der Landtag dieses Recht heute gestärkt und auf die Höhe der Zeit gebracht hat, ist ein Erfolg, der vor 50 Jahren mit den Gewerkschaften begonnen hat und heute in ihrer Tradition fortgeschrieben wird. Jetzt kommt es darauf an, dass Beschäftigte und Betriebe die neuen Möglichkeiten auch kennen und nutzen.“

Maximilian Schmidt, Geschäftsführer von Arbeit und Leben Niedersachsen, ergänzt: „Aktuell nutzen rund 45.000 Beschäftigte in Niedersachsen pro Jahr ihr Recht auf Bildungszeit. Mit dem neuen Gesetz wird der Einstieg deutlich einfacher: Wer bisher wegen einer fünftägigen Blockveranstaltung gezögert hat, kann künftig auch an einzelnen Tagen oder online teilnehmen, das hilft insbesondere Teilzeitbeschäftigten. Und wer sich für ein größeres Vorhaben Zeit nehmen will, kann bis zu 20 Tage ansparen. Zudem können jetzt auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter Bildungszeit nehmen und ehrenamtlich Tätige haben neue Möglichkeiten. Wir sind überzeugt, dass dadurch deutlich mehr Menschen den Weg in die Weiterbildung finden werden. Als Weiterbildungsträger bereiten wir unser Programm bereits jetzt auf die neuen Formate vor.“

Hintergrund: Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes

Der Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr bleibt bestehen, kann aber künftig deutlich flexibler genutzt werden. Bildungszeit kann in einer zusammenhängenden oder in mehreren einzelnen Veranstaltungen genommen werden; auch eintägige Angebote mit mindestens sechs Unterrichtsstunden sind möglich. Nicht genutzte Ansprüche lassen sich in das Folgejahr übertragen; mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu vier Jahresansprüche, also bis zu 20 Tage, zusammengefasst werden.

Erstmals werden auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in das Gesetz einbezogen. Online- und Hybridveranstaltungen werden als Bildungszeit anerkannt, sofern ein direkter Austausch zwischen Lehrenden und Teilnehmenden gewährleistet ist. Für das Ehrenamt wird die Qualifizierung gestärkt: Bei anerkannten Veranstaltungen zur Vorbereitung auf ehrenamtliche Tätigkeiten darf künftig bis zur Hälfte der Zeit auf die praktische Ausübung entfallen. Verlängerte Anmelde- und Ablehnungsfristen von acht beziehungsweise vier Wochen geben Beschäftigten wie Betrieben mehr Planungssicherheit. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.

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