DGB zum Gesetzentwurf der Beamtenbesoldung: Das Land liefert endlich, jedoch braucht es Verbesserungen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, GdP, GEW und ver.di, begrüßen, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation und Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen vorgelegt hat. Die Gewerkschaften fordern jedoch Nachbesserungen in verschiedenen Punkten.
Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Nun endlich legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung vor. Das ist gut, darauf haben wir lange gewartet. Einige gewerkschaftliche Forderungen wurden dabei berücksichtigt, wie die deutliche Erhöhung der Anwärterbezüge. Wer gute Fachkräfte im öffentlichen Dienst will, muss dem Nachwuchs attraktive Arbeitsbedingungen liefern. Da hat das Land geliefert. Eine langjährige Forderung der Gewerkschaften war die vollständige Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für alle Beamt*innen. Das Land bewegt sich in die richtige Richtung, gleichwohl wäre es wünschenswert den alten Zustand mit einem vollwertigen Weihnachtsgeld wiederherzustellen. Hier und in anderen Punkten erwarten wir vom Gesetzgeber im nun startenden Beteiligungsverfahren Bewegungsspielraum.“
Der DGB Niedersachsen und seine Mitgliedsgewerkschaften werden zu den konkreten Änderungsvorschlägen im nun startenden Beteiligungsverfahren detailliert Stellung nehmen und konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Beamtenbesoldung machen. Grundsätzlich scheinen die einzelnen Maßnahmen nicht auszureichen, um die Besoldung der Beamt*innen strukturell zu verbessern.
Der DGB bezweifelt, dass die Besoldung weiterhin verfassungskonform ist, insbesondere wegen der Einbeziehung des Familieneinkommens als Maßstab für Ausgleichszahlungen. Gerade deshalb waren Musterklageverfahren vereinbart worden. Ob die genannten Beträge ausreichen, um den Vorgaben des Verfassungsgerichtes zu entsprechen, muss erst noch geprüft werden und kann derzeit pauschal noch nicht bewertet werden.
Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften ist zu kritisieren, dass wiederum die Versorgungsempfänger nicht vollständig in die Besoldungsanpassungen einbezogen werden, hier besteht dringender Korrekturbedarf.
Harder: „Das Land kann als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und durch die Besoldung für einen attraktiven öffentlichen Dienst sorgen. Der Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst halten den Laden am Laufen: Sei es bei der Planung- und Genehmigungsverfahren für eine sozial-ökologische Transformation, guter Bildung durch qualifizierte Lehrkräfte oder öffentliche Sicherheit durch ausreichend Polizist*innen. Das geht nur mit guten Arbeitsbedingungen.“