DGB zum Tariftreue- und Vergabegesetz: Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit

Datum

Ordnungsnummer PM 023

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen begrüßt die Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Seit Jahren hat er sich für die Erneuerung des Gesetzes engagiert, das derzeit im Niedersächsischen Landtag beraten wird. Mit der Anhörung wurde nun die nächste Stufe auf dem Weg zur Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe erklommen.

Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Mit der Novellierung des Vergabegesetztes wird endlich möglich, dass zahlreiche öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen. Für die Beschäftigten ist das ein toller Erfolg! Es bedeutet: Schluss mit Dumpinglöhnen und der Jagd nach dem billigsten Angebot, stattdessen heißt es nun fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen, gute Bezahlung für die Beschäftigten und mehr Steuereinnahmen für die Land und Kommunen.“

Für den DGB ist das neue Gesetz ein Meilenstein, der das öffentliche Auftragswesen deutlich fairer aufstellt. Der Gewerkschaftsbund hat jedoch weitere Vorschläge eingebracht, damit der Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ möglichst umfassend umgesetzt wird. 

Grundsätzlich macht sich der DGB stark dafür, dass neben dem Tariflohn auch die anderen tariflichen Standards wie Gehaltszuschläge, Sonderzahlungen und Arbeitszeit bei der öffentlichen Auftragsvergabe zur Anwendung kommen. Harder: „Erst mit der Übernahme weiterer tariflicher Standards würde vollständige Wettbewerbsgleichheit zwischen den Unternehmen herrschen.“

Darüber hinaus ist für den DGB insbesondere wichtig, dass die Tariftreueregelung möglichst breite Anwendung findet. Deshalb fordert der DGB, dass neben Bau- und Dienstleistungen auch Lieferleistungen aufgenommen werden. Damit würde sowohl die Beschaffung von Waren als auch Leasing und Mieten in der Regelung berücksichtigt. Dies ist schon deshalb wichtig, um Unsicherheiten bei sogenannten Mischvergaben zu vermeiden, bei denen Material beschafft und montiert wird. Harder: „Eine breite Anwendung der Tariftreue ist wichtig, denn wir sind überzeugt, dass die Vergabestellen mit dem NTVergG ein praktikables Instrumentarium für bessere Vergaben an die Hand bekommen.“ 

Die vollständige DGB-Stellungnahme zum NTVergG ist hier zu finden: https://niedersachsen-bremen-sachsenanhalt.dgb.de/dgb-nbsa-fileadmin/dateien/Dokumente/Niedersachsen/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_NTVergG.pdf

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