Gewalthilfegesetz umsetzen JETZT! DGB Niedersachsen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

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Ordnungsnummer PM 50

Noch immer liefern die Gewaltstatistiken erschreckende Zahlen. Ungefähr jeden zweiten Tag wird eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet. Alle drei Minuten wird eine Frau Oper häuslicher Gewalt, Tendenz steigend. Gleichzeitig fehlen bundesweit ca. 14.000 Frauenhausplätze und kostenlose Beratungsstellen sind noch immer nicht flächendeckend verfügbar.

Mit dem im Februar bundesweit in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz gibt es nun eine gute Grundlage zur Verbesserung der Hilfs- und Schutzangebote. Dies begrüßt der DGB sehr. Nun liegt es in der Verantwortung der Bundesländer, das Gesetz konsequent und zügig umzusetzen und den Vorgaben des Bundes gerecht zu werden.

„Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun zügig handelt. Wir brauchen bis 2027 flächendeckend Beratungsangebote und Schutzunterkünfte für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind,“ fordert Merle Mangels, DGB-Referentin für Frauen- und Gleichstellungspolitik. Für den Erfolg des Gesetzes bedarf es zudem eine langfristig sichergestellte Finanzierung. Eine Entfristung der Bundesgelder für das Gewalthilfegesetz ist dringend notwendig.

Vergangenen Mittwoch wurde im Niedersächsischen Landtag im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Niedersächsischen Polizeigesetzes die Möglichkeit des Einsatzes von elektronischen Fußfesseln nach spanischem Modell für die Bekämpfung häuslicher Gewalt und Verhinderung von Femiziden eingebracht. Diese in Spanien seit 2009 erprobte und bewährte Methode stellt eine große Chance für Gewaltschutz und -prävention dar. Um eine wirksame Anwendung zu gewährleisten, müssen dazu einheitliche Kriterien für richterliche Anordnungen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, angemessene technische und organisatorische Rahmenbedingungen sowie ausreichend personelle Ressourcen bei Polizei und Justiz geschaffen werden.    

Merle Mangels dazu: „Natürlich kann die Fußfessel nur eines unter vielen Instrumenten für die Bekämpfung häuslicher Gewalt sein. Sie birgt aber ein großes Potenzial für die Möglichkeiten der Überwachung von Tätern und den Schutz gefährdeter Personen.“ Um Gewalt zudem präventiv zu bekämpfen, unterstützt der DGB Niedersachsen auch die im Gesetzesentwurf verankerte Möglichkeit der Polizei, personenbezogene Daten von Tätern an Beratungsstellen mit Täterprogrammen weiterzugeben.

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