Keine Überstunden! Keine Nachtschichten! Mindestens 724 € Vergütung! Gewerkschaften geben Hinweise zum Start des neues Ausbildungsjahres
Es geht los! Tausende junger Menschen fangen im August in Niedersachsen ihre Ausbildung an. Doch was braucht es, damit der Start in die Ausbildung auch gut gelingen kann? Die DGB-Jugend Niedersachsen gibt Tipps.
„Die Mindestausbildungsvergütung beträgt derzeit im 1. Ausbildungsjahr 724 Euro. Das ist also das Mindeste, was Azubis bekommen müssen. Die Probezeit für Azubis dauert ein bis maximal 4 Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen“, sagt Kimberly Haarstik, Abteilungsleiterin für Jugendpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund Niedersachsen.
„Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen, denn die Ausbildung ist mehr ein Lern- als ein Arbeitsverhältnis. Das Lernen steht also im Fokus und lernen lässt sich jeder Beruf auch ohne Überstunden“, betont Haarstik.
„Zu oft werden Azubis Aufgaben aufgedrückt, die sie eigentlich gar nicht machen dürfen. Dazu können private Erledigungen für Vorgesetzte, Botengänge, übermäßige Aufräumarbeiten oder regelmäßige Putzdienste zählen: All das darf Auszubildenden nicht zugemutet werden, genauso Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für andere Angestellte des Betriebs oder Arbeiten, die Azubis aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen nicht zumutbar sind. Hier sollten sich Azubis Hilfe bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung holen“, rät die Gewerkschafterin. Betriebe haben die Pflicht, die Auszubildenden entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan und dem betrieblichen Ausbildungsplan aktiv auszubilden und nicht als volle Arbeitskräfte einzusetzen.
Volljährige Auszubildende mit eigener Mietwohnung am Ausbildungsort haben gute Chancen, Wohngeld zu erhalten. Jedoch sieht die Wohnungslage angesichts steigender Mieten und eines zu knappen Angebots auch für Azubis nicht gut aus. Helfen können Azubi-Wohnheime, die – vergleichbar mit Wohnheimen für Studierende – zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Das Thema „Azubi-Wohnen“ hat die DGB-Jugend Niedersachsen ins Zentrum ihrer politischen Forderungen zur im Herbst anstehenden Kommunalwahl gerückt. Kimberly Haarstik: „Gute Ausbildung kann nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Azubis haben nicht viel Geld zur Verfügung und sind daher besonders auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Die Kommunen sind hier in der Pflicht!“
Grundsätzlich empfiehlt Kimberly Haarstik, dass sich Auszubildende gleich zu Beginn bei ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung, bei ihrem Betriebs- oder Personalrat oder der zuständigen Gewerkschaft über ihre Rechte informieren sollten. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft lohne sich auch schon in der Ausbildung: „Bei Fragen und Problemen rund um die Ausbildung steht die zu-ständige Gewerkschaft immer mit Rat und Tat zur Seite!“
An www.doktor-azubi.de können sich Auszubildende anonym mit ihren Problemen in der Ausbildung wenden, geantwortet wird innerhalb kurzer Zeit.