Landesregierung und DGB Niedersachsen rufen gemeinsam zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf

Datum

Ordnungsnummer PM 010

Am 1. März beginnen die Betriebsratswahlen in vielen Betrieben, auch in Niedersachsen. Zur Teilnahme rufen der Niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies und seine Stellvertreterin Julia Willie Hamburg gemeinsam mit Dr. Ernesto Harder, dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Niedersachsen auf.

Ministerpräsident Olaf Lies: „Mitbestimmung im Betrieb bedeutet nicht nur Demokratie im Betrieb und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Sondern Unternehmen sind auch innovativer und erfolgreicher mit Betriebsrat. Betriebsräte sind nur dann stark, wenn die Belegschaft hinter ihnen steht. Ich rufe daher alle Wahlberechtigten auf, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen.“ 

Julia Willie Hamburg, Stellvertretende Ministerpräsidentin, ergänzt: „Demokratie leben und an ihr teilnehmen ist am wichtigsten dort, wo man tagtäglich ist: Auf der Arbeit. Die Mitbestimmung, die in Deutschland erstritten wurde, ist ein hohes Gut, das auf der Welt nicht selbstverständlich ist. Sich für die eigenen Belange einsetzen, solidarisch für die Kolleginnen und Kollegen einstehen – das macht starke Betriebsräte aus. Das macht Demokratie aus. Heute, wo die Demokratie allerorten unter Beschuss steht, ist das Engagement der Menschen für ihre Belange wichtiger denn je. Daher fordere ich alle wahlberechtigten Beschäftigten auf: Nehmen Sie Ihr demokratisches Recht wahr und nutzen Sie Ihre Stimme bei der Betriebsratswahl.“

Der Vorsitzende des DGB Niedersachsen, Dr. Ernesto Harder: „Betriebsräte stehen für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. Daher rufe die Beschäftigten in Niedersachsen dazu auf, mit ihrer Beteiligung an der Betriebsratswahl den vielen engagierten Betriebsrät*innen den Rücken zu stärken. Starke Betriebsräte mit einer breiten Unterstützung der Belegschaft sind entscheidend, um gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen durchzusetzen. Ob Arbeitszeiten, Pausen, Gesundheitsschutz oder Qualifizierung – all dies regeln Betriebsräte und lösen damit Probleme vor Ort in den Betrieben. Der Gewerkschafter warnt vor Behinderungen der Betriebsratsarbeit, wie sie leider zu beobachten sind: „Die Behinderung von Betriebsratsarbeit ist nicht nur ein No-Go, sie ist auch strafbar. Wer die Gründung, Wahl oder Arbeit von Betriebsräten behindert, wird mit juristischen Schritten zu rechnen haben.“

Hintergrund

Die Betriebsräte werden alle vier Jahre gewählt. Die Betriebsratswahlen 2026 finden im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes können in Unternehmen der privaten Wirtschaft Betriebsräte gegründet werden, wenn diese ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen.

In Niedersachsen haben 13 Prozent aller Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten einen Betriebsrat. Damit werden 43 Prozent aller Beschäftigten in Niedersachsen (in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten) von einem Betriebsrat vertreten.

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