Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Diesen Schritt hatten Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitgeber gemeinsam in der Mindestlohnkommission im letzten Sommer festgelegt. Zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro bevor.
Über einen Zeitraum von zwei Jahren haben Beschäftigte mit Mindestlohn rund 5,7 Milliarden Euro mehr in der Tasche. Damit stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage und wirkt gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten als wichtige wirtschaftliche Stütze.
Christian Wechselbaum, Regionsgeschäftsführer der Region Bremen-Elbe-Weser: „In Bremen und Bremerhaven arbeitet mehr als jede*r sechste Beschäftigte zum Mindestlohn. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, hier sind mehr als die Hälfte zum Mindestlohn beschäftigt. Sie profitieren von der Erhöhung der unteren Lohngrenze. Doch klar ist auch: Der Mindestlohn bleibt die zweitbeste Lösung. Gute Löhne und dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge. Deshalb braucht es politische Maßnahmen, die die Tarifbindung stärken und Unternehmen, die auch gewillt sind, wieder mehr Tarifverträge abzuschließen.“
Durchschnittlich erhalten Vollzeitbeschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, dadurch für das Jahr 2026 rund 2.280 € und im kommenden Jahr 2027 rund 3.700 € mehr brutto im Jahr als 2025.
Hintergrund
Laut Mindestlohngesetz beschließt die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns. In ihrem letzten Beschluss im Juni 2025 hatte die Kommission erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten zur Bewertung der Angemessenheit herangezogen. Für die Anwendung dieses zentralen Kriteriums hatten sich die Gewerkschaften eingesetzt. Die 60-Prozent-Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert der Mindestlohn sich dieser Schwelle.
Der neue Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Beschäftigten. Stundenlöhne unter 13,90 Euro sind gesetzeswidrig und strafbar. Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren.