Die Niedersächsische Landesregierung hat bei ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen begrüßt die vorgeschlagene Regelung zur Tariftreue. Diese Regelung sieht vor, dass bei öffentlichen Aufträgen in Niedersachsen ab einem Auftragswert von 20.000 Euro künftig Tariflöhne gezahlt werden müssen. Aus Sicht des DGB ist nun wichtig, dass der Entwurf zügig im Landtag beschlossen und dann eine breite und schnelle Anwendung bei den Vergaben sichergestellt wird.
Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „‘Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit‘ – dieser Grundsatz steht im Koalitionsvertrag. Und die Landesregierung hält Wort, indem sie Tariflöhne zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge macht. Das ist ein starkes Zeichen der Landesregierung in Zeiten, in denen viele Unternehmen Tarifflucht betreiben, um Löhne zu drücken!“
Das öffentliche Auftragswesen ist mit einem Volumen im dreistelligen Milliardenbereich ein enormer Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Es liegt auf der Hand, dass der Staat diese Gestaltungsmöglichkeit nutzt und Tarifbedingung zum Standard bei öffentlichen Aufträgen macht. Das sieht auch eine Mehrheit der Bevölkerung so: In einer aktuellen Forsa-Umfrage waren 59 Prozent der Deutschen dafür, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen.
Dr. Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Die Zeit für Tariftreue ist reif. Die Menschen wollen, dass Tarife gelten, wenn öffentliches Geld fließt. Auch Unternehmen profitieren davon, wenn ein ruinöser Unterbietungswettbewerb verhindert wird. Die Landesregierung setzt in ihrem Entwurf auf Tariflöhne und praktikable Verfahren, die niemanden überfordern. Wir als DGB haben lange für die Tariftreue gekämpft. Das ist ein toller Erfolg für die Beschäftigten! Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir Gewerkschaften klar die Position vertreten, dass alle Kernbestandteile der geltenden tariflichen Regelungen Grundlage der öffentlichen Auftragsvergabe sein sollten.“
Weiterführende Informationen:
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich seit Jahren für umfassende Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein. Die grundlegende Forderung ist dabei, dass alle Kernbestandteile der geltenden tariflichen Regelungen zu Mindestarbeitsbedingungen der öffentlichen Auftragsvergabe in Niedersachsen werden.
Selbst unter Unions-Anhängern: Deutliche Mehrheit für Tariftreuegesetz | DGB