Sachsen-Anhalt darf nicht am Arbeitsschutz sparen!

Datum

Ordnungsnummer PM 26

Dachzeile Arbeitsschutz ist ein Menschenrecht.

Im Bauhaus Dessau findet morgen, am 17.10.2024, der Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2024 statt. Angesichts des geplanten Einstellungsstopps im kommenden Landeshaushalt befürchtet DGB-Landesleiterin Susanne Wiedemeyer Lücken im Arbeitsschutz: „Im Doppelhaushalt 2025/26 will die Landesregierung auf Nachbesetzung freiwerdender Stellen im Landesdienst verzichten und so Millionen einsparen. Für den Arbeitsschutz ist bisher keine Ausnahme von diesem Plan vorgesehen. Das darf nicht sein!  Der Schutz am Arbeitsplatz ist ein Menschenrecht. Der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Beschäftigten bedarf einer ausreichenden Kontrolldichte durch das Land.“

Wiedemeyer führt weiter aus: „Ab 2026 gelten Mindeststandards für die Arbeitsschutzkontrollen, die bisher kein einziges Bundesland erfüllt, auch nicht Sachsen-Anhalt. Daher gilt: Wir brauchen mehr, nicht weniger Personal beim Arbeitsschutz! Das Land muss seiner Verantwortung gerecht werden!“

Hintergrund:

Mit dem zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde erstmals ein quantitativer Mindeststandard für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht festgelegt. Ab 2026 muss die staatliche Aufsicht der Länder pro Jahr mindestens fünf Prozent der Betriebe besichtigen. Bis 2026 steigern die Länder ihr Besichtigungsgeschehen kontinuierlich, um diese Quote zu erreichen.

Weitere Informationen zur erforderlichen Kontrolldichte im Arbeitsschutz: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/zwischenbericht-kontrolldichte-laender-mindestbesichtigungsquote.html?cms_templateQueryString=arbeitsschutz+kontrolldichte&cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true

Flyer zum Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2024: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/landesarbeitskreis-fuer-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/landesarbeitskreis-fuer-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz-arbeitsschutztag/2024

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