Hierzu erklärt DGB-Landesleiterin Susanne Wiedemeyer: „Die Zahlen häuslicher Gewalt gegen Frauen steigen seit Jahren. Die Lage ist dramatisch. Der Staat muss Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt schützen. Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden oder nicht, darf nicht vom Wohnort, Geldbeutel, Aufenthaltsstatus, Sprache oder einer Behinderung abhängen!“
Doch Gesetzgebung, Hilfestrukturen und deren Finanzierung weisen nach wie vor eklatante Lücken auf. In Deutschland gibt es nur etwa 7.000 Plätze in Frauenhäusern. Um den Vorgaben der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, welche in Deutschland seit 2018 in Kraft ist), gerecht zu werden, fehlen 14.000 Plätze. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden.
Insbesondere fordert der Gewerkschaftsbund:
- Den Ausbau von Frauenhausplätzen zu stärken und voranzutreiben – sowohl in Ballungsgebieten als auch flächendeckend und dezentral zur wohnortnahen Versorgung gewaltbetroffener Frauen.
- Sich auf Bundesebene für ein Gewalthilfegesetz einzusetzen und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen sowie einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt zu verankern.
- Den Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Menschen für die Zeit des Aufenthaltes in einer Schutzeinrichtung sicherzustellen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, und auch wenn sie vom Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII ausgeschlossen sind.
- Die Ständige Erreichbarkeit (24/7) von Justizbehörden (zuständige Staatsanwaltschaften und Gerichte), Jugendämtern sowie Rufbereitschaft der Ausländer- und Migrationsbehörden zu gewährleisten und alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt handlungsfähig auszustatten, d. h. die personellen Ressourcen und die notwendige Qualifikation der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Öffentlichkeitsarbeit und landesweite Kampagnen umzusetzen, sodass Informationen über das Gewalthilfesystem und insbesondere die Möglichkeit, Gewaltspuren ohne Anzeige gerichtsfest zu dokumentieren, die Betroffenen besser erreichen – auch in verschiedenen Sprachen und speziell an Frauen mit Migrationshintergrund gerichtet.
DGB-Landesleiterin Susanne Wiedemeyer appelliert: „Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen und für alle Frauen gleichermaßen gesichert und zugänglich sein. Das Land und die Kommunen müssen jetzt in Zusammenarbeit mit dem Bund gemeinsam handeln, um die Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten auszuweiten!“