Senat muss bei der Besoldung nachbessern
Der Deutsche Gewerkschaftsbund im Land Bremen mit der Landesbeamtenkommission (DGB) hat im heutigen Beteiligungsgespräch mit Finanzsenator Björn Fecker erneut deutliche Kritik am Entwurf zur Neuregelung der Beamtenbesoldung und -versorgung vorgetragen. Aus Sicht des DGB bleibt der Senat bei seinem bisherigen Kurs und geht auf zentrale Nachbesserungsforderungen der Gewerkschaften nicht ausreichend ein.
„Wir haben dem Senat sehr konkret aufgezeigt, wo der Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Risiken und handfeste Probleme für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes enthält. Leider ist nicht erkennbar, dass der Senat bereit ist, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen“, erklärt Christian Wechselbaum, Regionsgeschäftsführer des DGB Bremen-Elbe-Weser.
Der DGB kritisiert insbesondere, dass die geplante Besoldung für 2027 nur einen rechnerischen Puffer von 14,85 Euro im Monat zur verfassungsrechtlichen Untergrenze vorsieht. Bereits geringe Abweichungen bei Einkommen, Steuern oder Sozialbeiträgen könnten dazu führen, dass der Senat Verfassungsbruch begeht. Der DGB fordert daher eine deutlich größere Sicherheitsmarge sowie eine dauerhaft gesetzlich verankerte Regelung, die sicherstellt, dass die Besoldung auch bei nachträglichen Veränderungen der zugrunde liegenden Berechnungsdaten nicht unter die verfassungsrechtlich gebotene Untergrenze fällt.
Auch bei der Fortschreibung der Besoldung sieht der DGB erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Gesetzentwurf weise für verschiedene Besoldungsgruppen erhebliche Abweichungen gegenüber der maßgeblichen Einkommens- und Tarifentwicklung. Für 2027 betrage die Abweichung beispielsweise in A 12 12,85 Prozent, in A 16 14,51 Prozent und in B 8 15,29 Prozent. Der DGB fordert deshalb einen verbindlichen Stufenplan, um diese strukturelle Lücke dauerhaft zu schließen. Weitere Kritik bezieht sich auf die geplante Reduzierung der Familienzuschläge für das dritte und weitere Kind, sowie gegen die bislang nicht vollständige Übertragung der Tarifeinigung der Länder, unter anderem bei den Schicht- und Wechselschichtzulagen. „Bremen braucht qualifizierte Beschäftigte in Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerverwaltung, Verwaltung und vielen anderen Bereichen. Gute Arbeit gibt es aber nicht zum Nulltarif. Wer dauerhaft hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt, darf sich über Fachkräfteprobleme nicht wundern“, erklärt Wechselbaum.
Positiv bewertet der DGB die angekündigte Auszahlung der rückwirkenden Nachzahlungen noch in diesem Jahr sowie die Zusage, die Einführung eines Besoldungsmonitors und die Übertragung der tariflichen Erhöhungen bei den Schicht- und Wechselschichtzulagen zu prüfen. Beides ersetzt jedoch keine verbindlichen Regelungen. Dennoch überwiegt die Enttäuschung über die grundlegenden Mängel des Gesetzentwurfs. Der DGB fordert den Senat auf, im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und eine amtsangemessene Alimentierung verfassungssicher zu garantieren.