Der Koalitionsausschuss hat heute eine massive Erhöhung der Schwellenwerte für das Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Demnach kommt das Gesetz erst zur Anwendung bei Bauaufträgen über 5,5 Millionen Euro und Aufträgen für Dienstleistungen über 200.000 Euro. Die bisherigen Schwellenwerte lagen bei einem Auftragswert von 120.000 Euro für Bau- bzw. 40.000 Euro für Dienstleistungsaufträge. Die Regelungen sollen über die Amtszeit der aktuellen Regierung hinaus bis 2028 gelten. Dazu sagt DGB-Landesleiterin Susanne Wiedemeyer:
„Mit der Erhöhung der Schwellenwerte wird das Gesetz bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt. Mit Tariftreue hat das nichts mehr zu tun. Die Landesregierung zeigt ein zweifelhaftes Verständnis von Wirtschaftsförderung. Bisher schützte das Tariftreue- und Vergabegesetz gute Arbeitgeber mit fairen Löhnen. Nun droht eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten einheimischer Unternehmen. Tarifverträge können unterboten werden und der Vergabemindestlohn entfällt. Das heißt konkret: Bauarbeiter dürfen bei Wind und Wetter für 12,82 Euro pro Stunde schuften. Die untere Haltelinie ist nun der gesetzliche Mindestlohn, der bekanntlich in zu wenigen Fällen kontrolliert wird. Ein Paradies für Dumpinganbieter.“