Zur heutigen Berichterstattung über bürokratische Hemmnisse und der Forderung nach einer Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sagt die Landeschefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Sachsen-Anhalt, Susanne Wiedemeyer:
„Teile der Wirtschaft scheinen nach dem Ampel-Aus Morgenluft zu wittern, um missliebige Gesetze und Regelungen zu schleifen. Ich warne davor, das Tariftreue- und Vergabegesetz als Ganzes in Frage zu stellen. Wer öffentliche Aufträge und damit Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhält, sollte auch nachweisen, dass tarifliche und soziale Standards eingehalten werden. Trotz Fachkräftebedarf sind gute Löhne eben keine Selbstverständlichkeit. Noch immer arbeitet ein Viertel der Beschäftigten in Sachsen-Anhalt für weniger als 13 Euro in der Stunde. Beschäftigte, die nicht unter den Schutz eines Tarifvertrages fallen, erhalten im Schnitt 750 Euro weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag.“
Wiedemeyer kann die Klagen über das Tariftreue- und Vergabegesetz nur bedingt nachvollziehen. Mit der Anhebung der Schwellenwerte für die Vergabe von Bauleistungen (120.000 Euro) sowie Liefer- und Dienstleistungen (40.000 Euro) sei der Gesetzgeber Unternehmen und Kommunen sehr weit entgegengekommen. „Der Wirtschaft ist das Vergabegesetz von Anfang an ein Dorn im Auge. Dabei führen die mit Abstand höchsten Schwellenwerte bundesweit dazu, dass viele Aufträge vom Gesetz gar nicht erfasst werden“, so die DGB-Chefin.
Wiedemeyer weist zudem daraufhin, dass das Tarifregister Sachsen-Anhalt digitalisiert wurde und sich kommunale Vergabestellen sowie Unternehmen an die zuständige Stelle im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wenden können. Zudem erhalten Kommunen für den Mehraufwand bei der Bearbeitung von Vergabefahren eine Erstattung. Dementsprechend sollten sowohl Auftraggebende und Leistungsempfangende ein Interesse an einem geordneten Verfahren haben.