Tariftreue- und Vergabegesetz wird zur Mogelpackung

Datum

Ordnungsnummer PM 13

„Noch hat Sachsen-Anhalt ein Tariftreue- und Vergabegesetz, das diesen Namen verdient: Es schützt gute, tarifgebundene Unternehmen vor Dumpingkonkurrenz und sorgt für geordnete Verhältnisse auf dem Markt. Mit der Gesetzesänderung wird das Tariftreue- und Vergabegesetz zur reinen Mogelpackung.“

Wiedemeyer ergänzt: „Die Landesregierung nutzt alle Möglichkeiten, um das Tariftreue und Vergabegesetz auszuhöhlen: Die Schwellenwerte zur Anwendung des Gesetzes werden derart erhöht, dass nur noch zehn Prozent der Auftragsvergaben erfasst werden. Kontrollen, ob wirklich Tarif oder der Vergabemindestlohn gezahlt werden, sind freiwillig. Überhaupt soll nur noch der Auftragnehmer selbst kontrolliert werden, nicht aber die Nachunternehmer, ohne die kein Großprojekt realisiert werden kann. Und für den Fall, dass doch einmal ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen auffliegt, schraubt man noch die Sanktionen herunter.“ Künftig dürfen selbst bei schweren Verstößen gegen die Vertragsbedingungen maximal drei Prozent der Auftragssumme als Sanktion vereinbart werden – und selbst das ist eine freiwillige Vereinbarung.

„Die Interessen der Beschäftigten, die die öffentlichen Aufträge ausführen, interessieren die Landesregierung nicht. Ein wirksames Tariftreuegesetz braucht breite Anwendung mithilfe niedriger Schwellenwerte, Kontrollen und wirksamer Sanktionen. Das alles wird mit der Gesetzesänderung gestrichen. Da wundert es nicht, dass diese Gesetzesänderung im Schnellverfahren ohne Anhörung durchgepeitscht werden soll“, so die Gewerkschafterin.

Hintergrund:

Impulskraft des Staates
Das öffentliche Auftragswesen ist mit einem Volumen im dreistelligen Milliardenbereich ein enormer Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Der Hauptteil der öffentlichen Vergaben findet in den Bundesländern und Kommunen statt. Das gibt den Bundesländern die Möglichkeit, durch ihre Landesvergabegesetze wichtige Impulse in die Wirtschaft zu senden. So können durch die öffentlichen Aufträge wichtige Standards in der Wirtschafts- und Arbeitswelt gefördert werden.

Anwendungsbereich entscheidend
89 Prozent der öffentlichen Aufträge in Deutschland haben ein Auftragsvolumen unterhalb des künftig in Sachsen-Anhalt geltenden EU-Schwellenwerts. Für wirksame Tariftreueregelungen ist es entscheidend, dass die Schwellenwerte deutlich unter den EU-Schwellenwerten liegen, damit gerade die regionalen Unternehmen, für die diese Aufträge häufig interessant sind, vor einem Unterbietungswettbewerb geschützt werden.

Vorteile für die Unternehmen
Auch die Unternehmen profitieren von einem fairen Wettbewerb durch diese Regelungen, denn sie müssen sich nicht in ihrem Preiskampf bei den Löhnen unterbieten. Vor allem die Betriebe, die ihre Beschäftigten tariflich entlohnen, haben damit dann auch endlich wieder eine Chance, bei öffentlichen Aufträgen zum Zuge zu kommen. Die meisten öffentlichen Aufträge werden nur nach dem Preis vergeben. Ohne Tariftreueregelungen haben faire Arbeitgeber wesentlich schlechtere Chancen, Lohndumping hingegen wird durch den Staat mit Aufträgen belohnt.

Geringer Aufwand durch Tariftreueregelungen
Eine effiziente und verlässliche Verwaltung ist ein echter Standortvorteil. Praktikable Verfahren können auch bei Tariftreueregelungen problemlos zur Anwendung kommen. Gerade tarifgebundene Unternehmen sollten wenig Aufwand haben, Tariftreue nachzuweisen und somit einen Vorteil bei der Akquise von öffentlichen Aufträgen haben.

Fazit: Wo öffentliches Geld fließt, müssen Tarife gelten. Denn der Staat ist kein Marktteilnehmer wie jeder andere. Er muss einer besonderen Vorbildrolle gerecht werden und hat dazu das geeignete Mittel, indem wirksame Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Tarifbindung substanziell stärken.

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