„Die Versorgungssicherheit mit Energie muss perspektivisch klimaneutral gewährleistet werden. Um die erneuerbaren Energien mit Hochdruck auszubauen, braucht es verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen, schnellere Genehmigungsverfahren und Investitionen in neue und alte Anlagen.“
Der DGB stimmt mit den Autoren darin überein, dass Dekarbonisierung nicht zu Deindustrialisierung führen dürfe und deshalb die Energieversorgung in Deutschland unabhängig und verlässlich sowie nachhaltig und bezahlbar aufgestellt werden müsse.
Die politische Entscheidung, alle verfügbaren Kapazitäten einschließlich des Streckbetriebs von Atomkraftwerken auszuschöpfen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, dürfe aber keine Rückbesinnung auf Atomkraft zur Folge haben: „Technologieoffenheit darf kein Freifahrtschein für Atomenergie sein. Die Nutzung von Kernenergie ist selbstverständlich risikobehaftet und ein Weiterbetrieb über den April 2023 hinaus zudem mit einem enormen technischen Mehraufwand und Kosten verbunden. Allein aufgrund der ungelösten Endlagerfrage ist Strom aus Atom keine Option. Niemand möchte ein End- oder Zwischenlager vor seiner Haustür oder im Wahlkreis. Am Atomausstieg muss festgehalten werden“, so die Gewerkschafterin.
Darüber hinaus betont Wiedemeyer den gesellschaftlichen Konsens beim Kohleausstieg. „Mit dem Kohleausstiegsgesetz und dem Strukturwandelgesetz ist die Voraussetzung geschaffen worden, den vor uns liegenden Strukturwandel im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Das ist ein hohes Gut. Mit einem vorgezogenen Kohleausstieg ist die Planungssicherheit für Unternehmen und Menschen im Revier gefährdet.“