Die mangelnde Tarifbindung schmälert zugleich die Kaufkraft der Beschäftigten erheblich: Wer hierzulande nicht nach Tarif bezahlt wird, hat im Jahresdurchschnitt über alle Branchen hinweg netto 3.455 Euro weniger auf dem Lohnzettel. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll: Tarifverträge sind nicht nur ein Instrument für faire Löhne, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Investition in Stabilität und soziale Sicherheit.
„In Deutschland profitiert heute nur noch etwa jede*r zweite Beschäftigte von einem Tarifvertrag – eine Entwicklung, die uns alarmiert. Tarifflucht betrifft uns alle: Tarifverträge garantieren nicht nur höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaub, sondern ermöglichen Beschäftigten auch, ihre Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten“, erklärt Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen.
Wir setzen uns für eine Trendwende ein und fordern einen besseren Tarifschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber erinnern wir an ihre soziale Verantwortung – und die Politik muss endlich die Rahmenbedingungen schaffen, damit Tarifbindung wieder zur Regel wird: In Niedersachsen wird aktuell das Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeitet. Für den DGB Niedersachsen steht fest: Hier darf es keine Ausnahmeregelungen für bestimmte Sektoren in der öffentlichen Daseinsvorsorge geben! Denn eines ist klar: Eine hohe Tarifbindung ist kein Hemmschuh, sondern schafft faire Wettbewerbsbedingungen, ist ein Instrument zur Fachkräftegewinnung und macht Innovationen und nicht Lohndumping zum Motor für wirtschaftliches Wachstum. Tariflöhne bedeuten auch Kaufkraft und stärken die Binnennachfrage. Gute Arbeit ermöglicht Gutes Leben. Gutes Leben fördert das gesellschaftliche Zusammenleben und verhindert den Sozialneid. Das wiederum stärkt unsere Demokratie“, so der DGB-Vorsitzende.
Der DGB fordert, dass öffentliche Aufträge und Fördermittel grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. In Niedersachen und im Bund. In Niedersachsen muss die Landesregierung schnell das geplante Vergabe- und Tariftreuegesetz lückenlos beschließen. Auch die Koalition im Bund muss das Bundestariftreuegesetz endlich auf den Weg bringen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung verschiedene Regelungen treffen, die die Arbeit von Gewerkschaften erleichtert und die Tarifbindung stärkt. Bei Aufspaltung oder Abspaltung von Unternehmen müssen bestehende Tarifverträge bis zu einer neuen Vereinbarung fortgelten. Zudem muss es leichter werden, Tarifverträge für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu erklären. Die konkreten Vorschläge des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften sind in einem 14‑Punkte‑Positionspapier zusammengefasst:
Links zum Positionspapier
Langfassung: https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Positionen_und_Thesen/2024_05_27_Positionspapier_Aktionsplan_final.pdf
Die DGB-Berechnungen basieren auf der jüngsten Verdiensterhebung (VE), die das Statistische Bundesamt zuletzt für das Jahr 2024 erhoben hat.
Weiterführende Informationen
Forderungen zur Stärkung der Tarifbindung auf einen Blick: www.dgb.de/tarifbindung
Fragen zur Datenberechnung
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstandsverwaltung
Robby Riedel
Tel: +49 (0)30-2 40 60-302
E-Mail: robby.riedel@dgb.de