Die mangelnde Tarifbindung schmälert zugleich die Kaufkraft der Beschäftigten erheblich: Wer hierzulande nicht nach Tarif bezahlt wird, hat im Jahresdurchschnitt über alle Branchen hinweg netto 4.161 Euro weniger auf dem Lohnzettel. Hätte Sachsen-Anhalt eine flächendeckende Tarifbindung, stünden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jährlich insgesamt mehr als 1,7 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll: Tarifverträge sind nicht nur ein Instrument für faire Löhne, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Investition in Stabilität und soziale Sicherheit.
„In Deutschland wie in Sachsen-Anhalt profitiert nur etwa jede/r zweite Beschäftigte von einem Tarifvertrag – eine Situation, die uns alarmiert. Tarifflucht betrifft uns alle: Tarifverträge garantieren nicht nur höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaub, sondern ermöglichen Beschäftigten auch, ihre Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten“, sagt Susanne Wiedemeyer, DGB-Landesleiterin für Sachsen-Anhalt.
„Wir setzen uns für eine Trendwende ein und fordern besseren Tarifschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber werden wir an ihre soziale Verantwortung erinnern – und die Politik muss endlich die Rahmenbedingungen schaffen, damit Tarifbindung wieder zur Regel wird: Im Rahmen der EU-Mindestlohn-Richtlinie steht die Bundesregierung in der Pflicht, dafür bis Jahresende einen nationalen Aktionsplan mit wirksamen Maßnahmen vorzulegen. Darauf werden wir aktiv hinwirken. Denn eines ist klar: Eine hohe Tarifbindung ist kein Hemmschuh, sondern ein Motor für wirtschaftliches Wachstum – sie stärkt die Binnennachfrage und sichert gute, nachhaltige Arbeit“, so Wiedemeyer.
Der DGB fordert, dass öffentliche Aufträge und Fördermittel grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. Deshalb muss die Koalition im Bund schnell das Bundestariftreuegesetz beschließen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – Gewerkschaften ein verbessertes digitales Zugangsrecht zu den Betrieben einräumen und die steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen erleichtern. Zusätzlich braucht es weitreichende Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung: Bei Aufspaltung oder Abspaltung von Unternehmen müssen bestehende Tarifverträge bis zu einer neuen Vereinbarung fortgelten. Zudem muss es leichter werden, Tarifverträge für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu erklären. Die konkreten Vorschläge des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften sind in einem 14‑Punkte‑Positionspapier zusammengefasst.
Link zum Positionspapier
Kurzfassung: https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Positionen_und_Thesen/240725_nationaler_Aktionsplan_St%C3%A4rkung_Tarifbindung_kurz.pdf
Langfassung: https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Positionen_und_Thesen/2024_05_27_Positionspapier_Aktionsplan_final.pdf
Die DGB-Berechnungen basieren auf der jüngsten Verdiensterhebung (VE), die das Statistische Bundesamt zuletzt für das Jahr 2024 erhoben hat.
Forderungen zur Stärkung der Tarifbindung auf einen Blick: www.dgb.de/tarifbindung
Fragen zur Datenberechnung:
Robby Riedel, Fon: +49 (0)30-2 40 60-302, robby.riedel@dgb.de
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstandsverwaltung