Von Bildungszeit profitieren alle

DGB fordert Beratung des Bildungszeitgesetzes im Landtag

Datum

Ordnungsnummer PM 17

„Bildungszeit ist gelebte Fachkräftesicherung, Demokratieförderung und Ehrenamtsstärkung – und sie funktioniert in fast allen Bundesländern seit Jahren. Die Novelle muss in den Landtag eingebracht und beraten werden.“

In den Beratungen zur Erarbeitung des Gesetzes war die Erweiterung der anerkennungsfähigen Lernbereiche um die politische Bildung und die Qualifizierung des Ehrenamtes eine zentrale Forderung der Gewerkschaften. Wiedemeyer: „In diesen turbulenten Zeiten ist es angebracht, wenn das Land einen Rahmen zur Freistellung von Beschäftigten auch für politische und ehrenamtliche Weiterbildung setzt. Teilnehmende berichten von Kompetenzzuwachs und höherer Arbeitszufriedenheit. Das nützt letztlich auch dem Arbeitgeber.“

In gemeinsamen Gesprächen mit Bildungsministerium, Arbeitgebern, Wirtschaftskammern und Bildungsträgern hatte der DGB seine Zustimmung zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten signalisiert, wenn diese Bildungsurlaub gewähren. „Alle Beschäftigten sollten gleichermaßen von einem rechtlichen Weiterbildungsanspruch profitieren. Gerade für kleinere Betriebe können Anreize sinnvoll sein, damit die vielfältigen Angebote der beruflichen Weiterbildung, wie zum Beispiel im Bereich der künstlichen Intelligenz, stärker genutzt werden“, so die Gewerkschafterin weiter.

Mit Unverständnis reagiert Wiedemeyer auf die Aussagen von Arbeitgeberpräsident Marco Langhof, der in den erweiterten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung die Gefahr einer Zunahme von Streikschulungen sieht: „Die Gründe sind vorgeschoben. Es ist nicht zielführend, Nebelkerzen auszuwerfen und die Debatte zu verzerren. Das Gesetz zielt auf die qualitative Stärkung des Ehrenamtes durch Weiterbildung ab. Davon profitieren alle.“

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